Mittwoch, 3. März 2010

Unsere Baustelle bekommt einen grünen Punkt

Von der Stadt von der Abteilung für Baurecht und Denkmalschutz ist ein Einschreiben gekommen mit einer Klarsichthülle, in der ein Blatt mit großem grünen Punkt gesteckt war. Im Begleitschreiben ist zu lesen:

"Zum Baubeginn muss an der Baustelle das mit diesem Schreiben übersandte Bauschild angebracht werden."
Baustellen, die im Kenntnisgabeverfahren genehmigt wurden, bekommen wohl einen grünen Punkt, Baustellen, die ein herkömmliches Baugenehmigungsverfahren durchlaufen haben, einen roten Punkt.

Darüberhinaus wird uns bestätigt, dass zum 17.02.2010 alle Unterlagen vorgelegen haben und dass
"mit der Bauausführung ... einen Monat nach diesem Termin begonnen werden darf".
Ich war zunächst ganz aus dem Häuschen: Keine zwei Wochen nach dem Einreichen der Unterlagen war die Baugenehmigung da. Bis ich folgendes las:

"Wurde ein Antrag ... (auf Erteilung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung) gestellt, darf mit davon betroffenen Bauarbeiten erst begonnen werden, wenn diesem Antrag entsprochen wurde."

Ich habe einen solchen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan gestellt. Dieser betrifft insbesondere die Befreiung vom Baufenster, der Grundstücksbereich, der bebaut werden darf. Das Baufenster wurde festgelegt, als die Grundstücke dieses Baugebiets noch einen ganz anderen Zuschnitt und eine andere Ausrichtung hatten als zu dem Zeitpunkt, als die Stadt uns das Grundstück verkaufte. So läßt das Baufenster gar keine übliche Bebauung unseres Grundstücks zu.

Ein Anruf beim betroffenen Sachbearbeiter brachte Klarheit: Wir dürfen mit dem Bau soweit fortfahren, bis wir zu von einem Befreiungsantrag betroffenen Bauabschnitt kommen. Der erste entsprechende Punkt wäre dann das Ausheben der Baugrube.

Liebe Grüße,
Baublox

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