Einerseits kann der Bauherr (im Fall von Kampa) nach VOB eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dann wird er aber möglicherweise - so hat mir mein Verkaufsberater mitgeteilt - vom Bauunternehmen zur Zahlung von entgangenem Gewinn verpflichtet werden. Die bereits gezahlte Rate wäre auch verloren. Eine solche Zahlung kann man umgehen, wenn man dem Bauunternehmen nachweisen kann, dass es nicht zur Vertragserfüllung in der Lage ist. Da hat man aber vermutlich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens schlechte Karten.
Zum anderen kann Kampa aber auch die fertigen und vollständigen Bauantragsunterlagen zustellen. Dann wird die zweite Rate fällig. Und in unserem Fall fehlt nur noch eine Kleinigkeit - 20 cm - bis die bereits zugestellten Unterlagen dem mit Kampa geschlossenen Vertrag entsprechen. Tut Kampa diesen kleinen Schritt - und ich verstehe nicht, dass Kampa dies nicht schon vor Monaten getan hat - so würde mir eine weitere Rechnung zugestellt werden. Deren Bezahlung ich dann voraussichtlich erst in die Wege leiten würde, nachdem Kampa mir plausibel gemacht hat, dass sie zur Vertragserfüllung in der Lage sein werden.
Glücklicherweise aber meldet sich Kampa momentan überhaupt nicht. Obwohl mir der Verkaufsberater einen Termin Mitte April angekündigt hat. So zieht sich das hoffentlich hin, bis klar ist, dass Kampa entweder den Vertrag erfüllen kann oder die Insolvenz eröffnet wird.
Und vielleicht kann Kampa den Vertrag ja doch erfüllen. Schon Ende März hat der Verkaufsberater baldige Neuigkeiten zur möglichen Übernahme von Kampa angekündigt. Und jetzt kann man tatsächlich davon lesen: Kampa-AG Pressemeldung .
Nette Grüße, Baublox
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