Diese Woche hat die Gläubigerversammlung der insolventen Kampa AG und der von ihr beherrschten Tochterunternehmen stattgefunden. Nachdem ich im Juli unsere Forderungen angemeldet hatte, habe ich noch keine Reaktion erhalten. Den Termin kannte ich aber aus der lokalen Presse (und aus dem Anschreiben, welches der Nichterfüllungserklärung des Insolvenzverwalters beigelegt war). Also meldete ich mich pünktlich um 09:30 Uhr bei der Anmeldung vor dem großen Tagungs-Saal des Landratsamtes Aalen an. Dorthin war die Veranstaltung verlegt worden, weil man für den ursprünglich geplanten Saal des Amtsgerichtes zu viele Teilnehmer erwartete.
Getrennte Insolvenzmassen
Da mußte ich aber zunächst einmal lernen, dass wir Gläubiger der insolventen Kampa-Haus GmbH waren, deren Versammlung erst um 10:15 beginnen sollte. Jetzt begann die Gläubigerversammlung der Muttergesellschaft Kampa AG. Ich hatte diesem Umstand keine Bedeutung beigemessen, weil die Kampa-Haus GmbH eine 100%ige Tochter der Kampa AG war und weil zwischen beiden Gesellschaften ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestand, so dass alle Gewinne und Verluste der GmbH sofort der AG zugeführt wurden. Das war aber sehr wohl ein wichtiger Unterschied, weil die Insolvenzmassen der beiden völlig getrennt ermittelt werden und die Gläubiger der Kampa AG nur aus der Insolvenzmasse der AG befriedigt werden, die Gläubiger der Kampa-Haus GmbH hingegen nur aus der Insolvenzmasse der GmbH. Diese Konstruktion soll dem Schutz der Aktionäre dienen. Da der Insolvenzverwalter aber schon mehrfach betont hat, dass die Aktionäre keine Restwertausschüttung aus der Insolvenzmasse der AG erwarten sollten, glaube ich jedoch eher, dass dies dem Schutz der Gläubiger der AG auf Kosten der Gläubiger der GmbH dient.
Abstimmungsberechtigte
Die Gläubigerversammlung der AG dauerte deutlich länger als gedacht, so dass die der GmbH erst um 11:30 begann. Auch hier wurde die angedachte Zeit von 45 min überzogen. Das Ende war gegen 14:30 Uhr. Zunächst wurden die Anwesenden und ihre anerkannte Forderungssumme von der zuständigen Rechtspflegerin Frau Klaus festgestellt. Das war wichtig, weil bei den anstehenden Abstimmungen nur die anwesenden Gläubiger mit einer ihrer anerkannten Forderungssumme entsprechenden Gewichtung berücksichtigt wurden. Und da gab es nur drei relevante Gläubiger: Die Deutsche Bank, das Arbeitsamt und die rechtsanwaltliche Gesamtvertretung der Lieferanten. Diese 3 vereinigten etwa 12 MIll. € angemeldete Forderungen auf sich, so dass das Abstimmungsverhalten der anderen anwesenden Gläubiger irrelevant war. Insgesamt hatten etwa 3000 Gläubiger Forderungen von zusammen etwa 14 Mill € angemeldet. Allein 6 Millionen wurden von der Gesamtvertretung der Lieferanten angemeldet.
Insolvenzursachen
Dann berichtete der Insolvenzverwalter über die Ursachen der Insolvenz: Zunächst das Allgemeine, das auch die Konkurrenten betraf: Finanzkrise, Zunahme der wirtschaftlichen Unsicherheit, sowie bei den potentiellen Kunden: Abnehmende staatliche Förderung des Eigenheimbaus, Zunahme der Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse, abnehmende Reallöhne, behördlich und rechtlich bedingte Zunahme der familiären Unsicherheit und dadurch bedingt erschwerte Zukunftsplanung der Familien.
Dann das Kampa-Spezifische: Diesen Punkt möchte ich mit "administratives Chaos" zusammenfassen.
Insolvenzmasse der Kampa-Haus GmbH
Der Insolvenzverwalter betonte, dass eine Insolvenz immer eine extreme Wertvernichtung darstellt. Ich vermute, dass dies von den damit verbundenen juristischen Kosten z. B. für das Amtsgericht und für den Insolvenzverwalter und seine Mannschaft verursacht wird.
Dann wurde berichtet, dass fast sämtlicher Grund- und Immobilienbesitz der AG und nicht der GmbH gehört. Der geringe Grundbesitzanteil der GmbH ist zudem weitgehend unverkäuflich, da in Brandenburg gelegen. Die Investitionsgüter (Werkzeuge und Maschinen)der GmbH dürften ebenfalls nur unter Wert verkäuflich sein, da kein Käufer gefunden wurde, der den Betrieb weiterführt. Ein Trauerspiel, so der Insolvenzverwalter, sei die Einbringung von Forderungen gegen ehemalige Kunden der Kampa-Haus GmbH gewesen. Die Forderungen gegen Kunden von Kampa alt, Libella und Creativ-Haus sind vom Sitz der AG in Minden unbearbeitet nach Steinheim weitergeleitet worden, wo sie mangels Know-How über Kalkulation, Vertrags- und Abrechnungmodalitäten nicht bearbeitet wurden. In Steinheim scheint man nur Forderungen gegen Kunden von Kampa-Neu (Nach der Zusammenführung der Kampa-Gesellschaften Anfang 2008 abgeschlossene Verträge) und gegen ExNorm-Kunden (deren Verträge von Anfang an in Steinheim bearbeitet wurden) bearbeitet zu haben. Da frage ich mich, was die über 20 Mitarbeiter der AG in Minden getan haben? Da Forderungen dort nicht bearbeitet wurden, scheint man die Insolvenz der Kampa-Haus GmbH in Kauf genommen zu haben.
In Summe scheinen die Kunden mit unterbezahlten Verträgen bei der Insolvenz einen Gewinn zu machen. Die Kunden mit überbezahlten Verträgen hingegen, so wie wir, sowie die von einem Baustopp eines nur halbfertigen Hauses betroffenen Kunden haben teilweise extreme Verluste.
Abstimmungen
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters wurden die in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte abgearbeitet.
1. Bestätigung des Gläubigerausschusses. Im vom Amtsgericht eingestzten Gläubigerausschuss vertreten sind der Vetreter der Arbeitnehmer, Rechtsanwalt Bichlmeier, der Vertreter der Lieferanten Herr Wenzel und der Vertreter der Deutschen Bank, Herr Geloudemans. Der Ausschuss wurde mit den Stimmen der drei Hauptgläubiger bestätigt.
2. Ohne Gegenstimme wurde die Stillegung des Betriebs der Kampa-Haus GmbH beschlossen.
3. Zwei Verträge mit der Neugründung Kampa GmbH des ehemaligen Geschäftsführers Josef Haas wurden bestätigt:
a) Die neue Kampa GmbH darf die Marke Kampa nutzen. Sollte der Insolvenzverwalter bis 30.06.2010 jedoch einen Käufer finden, der den Betrieb unter der Marke Kampa fortführen möchte, so fällt die Marke wieder an den Insolvenzverwalter. Geregelt ist die Markennutzung mit diesen Vertrag nur für drei Jahre. Was passiert, wenn die insolvente Kampa dann immer noch besteht, ist offen. Für die Marken-Nutzung muss die Kampa GmbH einen im Vergleich hohen Umsatzanteil zahlen.
b) Dienstleistungsvertrag: Bis 30.09. darf der Insolvenzverwalter die Arbeitskraft von 20 von der Kampa GmbH bezahlten Mitarbeitern nutzen. Als Ausgleich bekommt die Kampa GmbH das Nutzungsrecht an Büros und Büromaterialien und Einrichtungen der insolventen GmbH.
c) Außerdem wurde bekanntgegeben, dass die neue Kampa GmbH zahlreiche Mietverträge der Kampa AG bzw. der Kampa-Haus GmbH übernommen hat. Z. B. für Bemusterungszentren und Musterhäuser. Dadurch spart der Insolvenzverwalter neben den Mieten sonst notwendige Rückbaukosten bzw. Stillegungskosten. Die dadurch vom Insolvenzverwalter eingesparten Mieten liegen laut eines dem Insolvenzverwalter vorliegenden Gutachtens über dem Branchendurchschnitt.
Trotz der für den Insolvenzverwalter sehr günstigen Bedingungen gab es hier Widerspruch einiger wegen ihrer geringen Forderungssummen allerdings irrelvanten Gläubiger.
4.Es wurde beschlossen, dass der Gläubigerausschuss einen Vergleich mit Kampa Italien (mittlerweile ebenfalls insolvent) und Kampa Ungarn (nicht insolvent)abschließen darf.
5. Der Insolvenzverwalter darf nicht Verwertbares aus dem Bestitz der Kampa-Haus GmbH freistellen. Ich weiß nicht, was das bedeutet. Vielleicht verschenken, um Entsorgungskosten zu sparen?
6. Die Deutsche Bank bleibt für die Kampa-Haus GmbH in Insolvenz zuständig.
7. Zuletzt wurde berichtet, wie der Insolvenzverwalter zu dem jetzigen Stand über die angemeldeten Forderungen geurteilt hat. Ein Ergebnis gab es dabei nur für die großen Summen. Beispielsweise hatten gut 4 der 6 Millionen angemeldete Forderungen der gemeinsamen Vertretung der Lieferanten den Status "anerkannt". Die meisten kleineren Summen, wie zum Beispiel die Forderungen der Bauherren, waren noch nicht bearbeitet und haben damit den Stand "vorläufig bestritten". Das betrifft auch unsere Forderung.
Das war ein langer Bericht, der hoffentlich nicht gelangweilt hat.
Viele Grüße,
Baublox
acai bacche stuff
vor 8 Jahren
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