
Montag, 10. Mai 2010
Mittwoch, 21. April 2010
Bodengutachten
Das Bodengutachten ist letzten Freitag eingetroffen und bot keine Überraschungen. Der Boden hat die erwartete gute Tragfähigkeit.
Eine der beiden Boden-SchichtprofilsäulenDer Boden besteht aus Kies in schluffigem Sand mit Bodenklasse 3 bis 5 - je nach Kiesanteil, der erst am Aushub und nicht bereits bei der Bohrsondierung für das Bodengutachten festgestellt werden kann. Dies liegt vermutlich daran, dass bei der durchgeführten "Kleinrammbohrung" Kies zur Seite verdrückt werden kann und dann nicht in den entnommenen und später untersuchten Bohrkern aufgenommen wird. Größe und Anteil des Kieses hat natürlich Auswirkungen auf das zum Aushub benötigte Gerät. Aber ob mich der Bodengutachter gleich mit dem Satz
"Wir weisen darauf hin, dass ... geeignete Maschinen zum Lösen und
Laden von grobstückigem Felsmaterial vorzuhalten sind ."
beunruhigen muss?
Viele Grüße,
Baublox
Freitag, 2. April 2010
*meld*
Vor anderthalb Wochen kamen die letzten fehlenden Schreiben zur Baugenehmigung - die Entwässerungsgenehmigung und die Befreiungsgenehmigung - und es wurden zwei 6m-Bohrungen für ein Bodengutachten gesetzt. Kurz darauf hab ich das Grundstück von dem über Winter angesammelten Müll befreit. Und es wird aktuell gerade ein Tief- und Kellerbauer gesucht, die Ausschreibungen /Lastenhefte sind vor gut 14 Tagen rausgegangen.

Einer der beiden 6m-Bohrkerne für das Bodengutachten
Ach ja, und Anfang dieser Woche hat sich meine Bank mit der KfW-Kreditzusage gemeldet.
Viele Grüße,
Baublox
Dienstag, 9. März 2010
KfW 55
Nach dem Bauantrag möchte ich gerne auch die Finanzen in trockenen Tüchern wissen. Über meine Bank habe ich jetzt einen Kreditantrag bei der KfW gestellt. Zunächst für ein Energieeffizienzhaus KfW 70 nach EnEV 2009. Die Effektivverzinsung beträgt hier zur Zeit je nach Laufzeit 2,47 bis 3,09 %. Hoffentlich kann der Antrag später noch auf KfW 55 – mit besseren Zinskonditionen – umgestellt werden.
KfW 55 (EnEV 2009)
Seit Oktober 2009 gibt es bei der KfW für Kredite für Neubauten die beiden Energieeffizienzhausklassen KfW 85 und KfW 70, die einen Primärenergiebedarf von 85% bzw. 70 % des EnEV-2009-Referenzhauses haben. Die Transmissionswärmeverluste dürfen 100% (KfW 85) bzw. 85% (KfW 70) des Referenzhauses betragen. Für Anfang 2010 war von der KfW eine neue Energieeffizienzhausklasse KfW 55 mit 55% Primärenergiebedarf und 70% Transmissionswärmeverluste angekündigt. Unser Haus ist so konzipiert, dass es diese Bedingungen erfüllen wird.
Das KfW 55-Haus gibt es aber noch nicht, trotz der Ankündigung! Eine Mailanfrage bei der KfW erbrachte als voraussichtlichen Einführungstermin die vage Aussage „im Sommer“. Mit dem Kreditantrag wollen wir aber nicht mehr länger warten, denn dieser muss vor Baubeginn erfolgen und es soll ja schließlich irgendwann mal losgehen. Unser Architekt hat sich daher mal ans Telefon geklemmt und bei der KfW in Erfahrung gebracht, dass der Kreditantrag unter Bedingungen auch nachträglich noch von KfW 70 auf KfW 55 umgestellt werden kann, wenn der Baubeginn bei Einführung des Energieeffizienzhauses 55 noch nicht lange zurückliegt und der bewilligte KfW 70 Kredit noch nicht abgerufen worden ist. Drückt uns die Daumen, dass die KfW den 55er-Standard rechtzeitig einführt.
KfW-Energieeffizienzhaus-Standards
Die verschiedenen KfW Kreditstandards der letzten Jahre können leicht zur Verwirrung beitragen. Deshalb muss man sich da erst einmal eine Übersicht verschaffen:
Mit der EnEV 2002 (Energieeinsparverordnung), die im Wesentlichen in der EnEV 2004 unverändert fortgeführt wurde, wurden die KfW-Energiesparhäuser KfW 60 und KfW 40 eingeführt. KfW-60-Häuser durften einen Primärenergiebedarf von 60 KWh je m^2 Wohnfläche haben, KfW 40 Häuser einen von 40 KWh.
Mit der EnEV 2007 wurde der Primärenergiebedarf dann auf eine Referenz bezogen. In Etwa entsprach dem Energiesparhaus KfW 60 (EnEV 2004) dann das Energieeffizienzhaus KfW 70 (EnEV 2007), das 70 % des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses haben durfte. Aus KfW 40 (EnEV 2004) wurde so KfW 55 (EnEV 2007).
Da mit der Einführung der EnEV 2009 im letzten Oktober der Primärenergiebedarf des Referenzhauses deutlich gesenkt wurde, wurde aus KfW 55 (EnEV 2007) KfW 70 (EnEV 2009) und aus KfW 70 (EnEV 2007) wurde KfW 85 (EnEV 2009). Die Einführung des KfW Energieeffizienzhauses 55 (mit 55% Primärenergiebedarf des Referenzhauses der EnEV 2009) wird der erste wirklich neue KfW-Neubaustandard seit der EnEV 2002 sein. Zuvor gab es im Prinzip nur Umbenennungen der ursprünglichen Standards KfW 40 und KfW 60.
Viele Grüße,
Baublox
Mittwoch, 3. März 2010
Unsere Baustelle bekommt einen grünen Punkt
"Zum Baubeginn muss an der Baustelle das mit diesem Schreiben übersandte Bauschild angebracht werden."Baustellen, die im Kenntnisgabeverfahren genehmigt wurden, bekommen wohl einen grünen Punkt, Baustellen, die ein herkömmliches Baugenehmigungsverfahren durchlaufen haben, einen roten Punkt.
Darüberhinaus wird uns bestätigt, dass zum 17.02.2010 alle Unterlagen vorgelegen haben und dass
"mit der Bauausführung ... einen Monat nach diesem Termin begonnen werden darf".Ich war zunächst ganz aus dem Häuschen: Keine zwei Wochen nach dem Einreichen der Unterlagen war die Baugenehmigung da. Bis ich folgendes las:
"Wurde ein Antrag ... (auf Erteilung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung) gestellt, darf mit davon betroffenen Bauarbeiten erst begonnen werden, wenn diesem Antrag entsprochen wurde."
Ich habe einen solchen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan gestellt. Dieser betrifft insbesondere die Befreiung vom Baufenster, der Grundstücksbereich, der bebaut werden darf. Das Baufenster wurde festgelegt, als die Grundstücke dieses Baugebiets noch einen ganz anderen Zuschnitt und eine andere Ausrichtung hatten als zu dem Zeitpunkt, als die Stadt uns das Grundstück verkaufte. So läßt das Baufenster gar keine übliche Bebauung unseres Grundstücks zu.
Ein Anruf beim betroffenen Sachbearbeiter brachte Klarheit: Wir dürfen mit dem Bau soweit fortfahren, bis wir zu von einem Befreiungsantrag betroffenen Bauabschnitt kommen. Der erste entsprechende Punkt wäre dann das Ausheben der Baugrube.
Liebe Grüße,
Baublox
Sonntag, 28. Februar 2010
Winter ade?

Sontheim im Steinheimer Krater am Nachmittag des 27.02.2010 - noch mit geschlossener Schneedecke
Endlich – der warme Starkwind heute und der warme Regen letzte Nacht / heute morgen hat den Schnee zum Schmelzen gebracht. Vom 13. Dezember bis gestern hatten wir hier durchgehend eine geschlossene Schneedecke. Die Tauphasen – 3 Tage an Weihnachten und vom 3. bis 5. Februar - haben dem Schnee nicht wirklich etwas anhaben können. Und jetzt war immerhin eine 10 tägige Tauphase seit dem 17. Februar notwendig.
Den Kälterekord gab es in der Nacht vom 19. auf den 20. Dezember:
-30°C. Die Höchsttemperaturen am 19. und 20. Dezember betrugen auch gerade mal –17°C. Das zeigt, dass die Heizung Reserven braucht. Die Wärmebedarfsrechnungen gehen nur von einer Außentemperatur von –16°C aus.
Viele Grüße,
Baublox
Freitag, 26. Februar 2010
Dick eingepackt
Den Energeiausweis und der Energieeffizienznachweis für die EnEV- und KfW-Anforderungen sind hier zu sehen:
Energieausweis
Energieeffizienznachweis
Die Werte sind so, wie ich es mir gewünscht hab. Ganz ordentlich. Der Energiebedarf ist 10 KWh/(m^2*a), der Primärenergiebedarf ist 25 KWh/(m^2*a), der Transmissionswärmeverlust 24 W/(m^2*K)
Weiter gibt es noch eine Energieberatung mit einer detaillierten Berechnung des Energieverluste und einen sommerlichen Wärmeschutznachweis. Und schließlich gibt es noch eine Bestätigung, dass die Bedingungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) erfüllt sind. Bei unserem geplanten Haus werden die Anforderungen sowohl durch Gebäudequalität (mindestens 15% besser als die Mindest-Anforderung) und durch den genutzen Energieträger erfüllt. Die aufgeplante Erdkollektorwärmepumpe gilt als erneuerbare Energie.
Und noch eine kleine Änderung am Blog: Gestern abend (Mittwoch) habe ich einen Counter eingebunden. Mal schauen, wieviele Besucher sich hier auf den Blog verirren.
Liebe Grüße,
Baublox
Dienstag, 16. Februar 2010
66 Unterschriften
11 Unterschriften für jede der 6 Ausfertigungen. Drei auf den Bauvorlageblättern, auf der Feuerstättenbeschreibung, der Darstellung der Grundstücks-Entwässerung, den Anträgen auf Abweichung/Befreiung vom Bebauungsplan und auf jedem Blatt der Bauzeichnungen. Der statistische Erhebungsbogen und die Baubeschreibung muss nicht vom Bauherrn unterschrieben werden.
Auch der Architekt und der Statiker mussten an veschiedenen Stellen zeichnen. Wenn die Post mit den unterschriebenen Lageplänen und Bauvorlage-Blättern des Vermessers morgen vormittag eintrifft, wird der Architekt die Unterlagen zum Kenntnisgabeverfahren bei der Stadt einreichen.
Viele Grüße,
Baublox
Donnerstag, 11. Februar 2010
Vermesser und Statiker
Für die Gemeinde bedeutet das weniger Arbeit, so dass die Gebühren niedriger ausfallen als die in den letzten Jahren stark gestiegenen Gebühren für einen Bauantrag.
Die Vermessungsarbeiten führt der gleiche Ingenieur durch, der schon für den Kampa-Bauantrag tätig war. Dieser, der Architekt und der Baustatiker haben bei einem Kenntnisgabeverfahren eher mehr Arbeit.
Ach ja, die Gemeinde hat sich auch gemeldet. Sie weisen darauf hin, dass laut Vertrag das Grundstück nach drei Jahren wieder zurück an die Gemeinde geht, wenn es bis dahin nicht bebaut ist. Na - da wird jetzt ja wohl hoffentlich nichts mehr schiefgehen, bis zum Herbst ist ja noch Zeit.
Viele Grüße,
Baublox
Sonntag, 22. November 2009
Bauen in Eigenregie
Das Problem ist, dass die Fertighausfirma vor der Unterschrift keinen geeigneten Verhandlungspartner bietet, da nur mit Verkäufern verhandelt werden kann. Nach der Unterschrift hat die Fertighausfirma jedoch kein Interesse an weiteren Verhandlungen. Deshalb haben wir von einer erneuten Unterschrift unter einem Vertrag mit einer Fertighausfirma Abstand genommen und wollen unseren Neubau in Eigenregie erstellen. Das Haus soll weiterhin in Holzrahmenbauweise entstehen, weil wir von den Vorteilen dieses Konzeptes nach wie vor überzeugt sind.
Viele Grüße,
Baublox
Sonntag, 6. September 2009
Nachtrag zur Gläubigerversammlung
Einmal die geringe Forderungssumme je Gläubiger der Kampa Haus GmbH. Auch wenn man berücksichtigt, dass die von Rechtsanwältin Warnik vertretene Lieferantengemeinschaft aus einer Vielzahl von Einzelgläubigern besteht, so ergibt sich bei etwa 3000 Gläubigern und einer Gesamt-Forderungssumme von etwa 14 Mill € nach Abzug der Forderungen von Deutscher Bank und Arbeitsamt (je knapp 3 Mill €) eine durchschnittliche Forderung je Gläubiger von nur knapp 3000 €. Erstaunlich wenig! Auch die anwesenden Bauherren hatten sämtlich höhere Forderungen. Ich kann mich nicht erinnern, dass einer der bei der Versammlung anwesenden Gläubiger eine Forderung von unter 10000 € gehabt hätte.
Dann wurde vom Insolvenzverwalter festgestellt, dass die von der Neugründung Kampa GmbH übernommenen Mieten für Musterhäuser und Bemusterungszentren laut eines ihm vorliegenden Gutachtens branchenunüblich hoch sind. Er gab aber nicht an, an wen die Mieten zu zahlen sind, er erwähnte nur, dass die Kampa GmbH auch Zahlungen an die Musterhausparkbetreibergesellschaften übernimmt. An anderer Stelle (bei der Besprechung der zu erwartenden Insolvenzmasse der Kampa-Haus GmbH) stellte der Insolvenzverwalter aber fest, dass Musterhäuser und Bemusterungszentren fast sämtlich nicht der Kampa-Haus GmbH, sondern der Kampa AG gehören. Das bedeutet dann wohl, dass die Kampa Haus GmbH der Kampa AG hierfür Monat für Monat branchenunüblich hohe Mieten überwiesen hat. Nun, das hat zumindest ein Geschmäckle.
Viele Grüße,
Baublox
Samstag, 29. August 2009
Kampa-Gläubigerversammlung
Getrennte Insolvenzmassen
Da mußte ich aber zunächst einmal lernen, dass wir Gläubiger der insolventen Kampa-Haus GmbH waren, deren Versammlung erst um 10:15 beginnen sollte. Jetzt begann die Gläubigerversammlung der Muttergesellschaft Kampa AG. Ich hatte diesem Umstand keine Bedeutung beigemessen, weil die Kampa-Haus GmbH eine 100%ige Tochter der Kampa AG war und weil zwischen beiden Gesellschaften ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestand, so dass alle Gewinne und Verluste der GmbH sofort der AG zugeführt wurden. Das war aber sehr wohl ein wichtiger Unterschied, weil die Insolvenzmassen der beiden völlig getrennt ermittelt werden und die Gläubiger der Kampa AG nur aus der Insolvenzmasse der AG befriedigt werden, die Gläubiger der Kampa-Haus GmbH hingegen nur aus der Insolvenzmasse der GmbH. Diese Konstruktion soll dem Schutz der Aktionäre dienen. Da der Insolvenzverwalter aber schon mehrfach betont hat, dass die Aktionäre keine Restwertausschüttung aus der Insolvenzmasse der AG erwarten sollten, glaube ich jedoch eher, dass dies dem Schutz der Gläubiger der AG auf Kosten der Gläubiger der GmbH dient.
Abstimmungsberechtigte
Die Gläubigerversammlung der AG dauerte deutlich länger als gedacht, so dass die der GmbH erst um 11:30 begann. Auch hier wurde die angedachte Zeit von 45 min überzogen. Das Ende war gegen 14:30 Uhr. Zunächst wurden die Anwesenden und ihre anerkannte Forderungssumme von der zuständigen Rechtspflegerin Frau Klaus festgestellt. Das war wichtig, weil bei den anstehenden Abstimmungen nur die anwesenden Gläubiger mit einer ihrer anerkannten Forderungssumme entsprechenden Gewichtung berücksichtigt wurden. Und da gab es nur drei relevante Gläubiger: Die Deutsche Bank, das Arbeitsamt und die rechtsanwaltliche Gesamtvertretung der Lieferanten. Diese 3 vereinigten etwa 12 MIll. € angemeldete Forderungen auf sich, so dass das Abstimmungsverhalten der anderen anwesenden Gläubiger irrelevant war. Insgesamt hatten etwa 3000 Gläubiger Forderungen von zusammen etwa 14 Mill € angemeldet. Allein 6 Millionen wurden von der Gesamtvertretung der Lieferanten angemeldet.
Insolvenzursachen
Dann berichtete der Insolvenzverwalter über die Ursachen der Insolvenz: Zunächst das Allgemeine, das auch die Konkurrenten betraf: Finanzkrise, Zunahme der wirtschaftlichen Unsicherheit, sowie bei den potentiellen Kunden: Abnehmende staatliche Förderung des Eigenheimbaus, Zunahme der Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse, abnehmende Reallöhne, behördlich und rechtlich bedingte Zunahme der familiären Unsicherheit und dadurch bedingt erschwerte Zukunftsplanung der Familien.
Dann das Kampa-Spezifische: Diesen Punkt möchte ich mit "administratives Chaos" zusammenfassen.
Insolvenzmasse der Kampa-Haus GmbH
Der Insolvenzverwalter betonte, dass eine Insolvenz immer eine extreme Wertvernichtung darstellt. Ich vermute, dass dies von den damit verbundenen juristischen Kosten z. B. für das Amtsgericht und für den Insolvenzverwalter und seine Mannschaft verursacht wird.
Dann wurde berichtet, dass fast sämtlicher Grund- und Immobilienbesitz der AG und nicht der GmbH gehört. Der geringe Grundbesitzanteil der GmbH ist zudem weitgehend unverkäuflich, da in Brandenburg gelegen. Die Investitionsgüter (Werkzeuge und Maschinen)der GmbH dürften ebenfalls nur unter Wert verkäuflich sein, da kein Käufer gefunden wurde, der den Betrieb weiterführt. Ein Trauerspiel, so der Insolvenzverwalter, sei die Einbringung von Forderungen gegen ehemalige Kunden der Kampa-Haus GmbH gewesen. Die Forderungen gegen Kunden von Kampa alt, Libella und Creativ-Haus sind vom Sitz der AG in Minden unbearbeitet nach Steinheim weitergeleitet worden, wo sie mangels Know-How über Kalkulation, Vertrags- und Abrechnungmodalitäten nicht bearbeitet wurden. In Steinheim scheint man nur Forderungen gegen Kunden von Kampa-Neu (Nach der Zusammenführung der Kampa-Gesellschaften Anfang 2008 abgeschlossene Verträge) und gegen ExNorm-Kunden (deren Verträge von Anfang an in Steinheim bearbeitet wurden) bearbeitet zu haben. Da frage ich mich, was die über 20 Mitarbeiter der AG in Minden getan haben? Da Forderungen dort nicht bearbeitet wurden, scheint man die Insolvenz der Kampa-Haus GmbH in Kauf genommen zu haben.
In Summe scheinen die Kunden mit unterbezahlten Verträgen bei der Insolvenz einen Gewinn zu machen. Die Kunden mit überbezahlten Verträgen hingegen, so wie wir, sowie die von einem Baustopp eines nur halbfertigen Hauses betroffenen Kunden haben teilweise extreme Verluste.
Abstimmungen
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters wurden die in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte abgearbeitet.
1. Bestätigung des Gläubigerausschusses. Im vom Amtsgericht eingestzten Gläubigerausschuss vertreten sind der Vetreter der Arbeitnehmer, Rechtsanwalt Bichlmeier, der Vertreter der Lieferanten Herr Wenzel und der Vertreter der Deutschen Bank, Herr Geloudemans. Der Ausschuss wurde mit den Stimmen der drei Hauptgläubiger bestätigt.
2. Ohne Gegenstimme wurde die Stillegung des Betriebs der Kampa-Haus GmbH beschlossen.
3. Zwei Verträge mit der Neugründung Kampa GmbH des ehemaligen Geschäftsführers Josef Haas wurden bestätigt:
a) Die neue Kampa GmbH darf die Marke Kampa nutzen. Sollte der Insolvenzverwalter bis 30.06.2010 jedoch einen Käufer finden, der den Betrieb unter der Marke Kampa fortführen möchte, so fällt die Marke wieder an den Insolvenzverwalter. Geregelt ist die Markennutzung mit diesen Vertrag nur für drei Jahre. Was passiert, wenn die insolvente Kampa dann immer noch besteht, ist offen. Für die Marken-Nutzung muss die Kampa GmbH einen im Vergleich hohen Umsatzanteil zahlen.
b) Dienstleistungsvertrag: Bis 30.09. darf der Insolvenzverwalter die Arbeitskraft von 20 von der Kampa GmbH bezahlten Mitarbeitern nutzen. Als Ausgleich bekommt die Kampa GmbH das Nutzungsrecht an Büros und Büromaterialien und Einrichtungen der insolventen GmbH.
c) Außerdem wurde bekanntgegeben, dass die neue Kampa GmbH zahlreiche Mietverträge der Kampa AG bzw. der Kampa-Haus GmbH übernommen hat. Z. B. für Bemusterungszentren und Musterhäuser. Dadurch spart der Insolvenzverwalter neben den Mieten sonst notwendige Rückbaukosten bzw. Stillegungskosten. Die dadurch vom Insolvenzverwalter eingesparten Mieten liegen laut eines dem Insolvenzverwalter vorliegenden Gutachtens über dem Branchendurchschnitt.
Trotz der für den Insolvenzverwalter sehr günstigen Bedingungen gab es hier Widerspruch einiger wegen ihrer geringen Forderungssummen allerdings irrelvanten Gläubiger.
4.Es wurde beschlossen, dass der Gläubigerausschuss einen Vergleich mit Kampa Italien (mittlerweile ebenfalls insolvent) und Kampa Ungarn (nicht insolvent)abschließen darf.
5. Der Insolvenzverwalter darf nicht Verwertbares aus dem Bestitz der Kampa-Haus GmbH freistellen. Ich weiß nicht, was das bedeutet. Vielleicht verschenken, um Entsorgungskosten zu sparen?
6. Die Deutsche Bank bleibt für die Kampa-Haus GmbH in Insolvenz zuständig.
7. Zuletzt wurde berichtet, wie der Insolvenzverwalter zu dem jetzigen Stand über die angemeldeten Forderungen geurteilt hat. Ein Ergebnis gab es dabei nur für die großen Summen. Beispielsweise hatten gut 4 der 6 Millionen angemeldete Forderungen der gemeinsamen Vertretung der Lieferanten den Status "anerkannt". Die meisten kleineren Summen, wie zum Beispiel die Forderungen der Bauherren, waren noch nicht bearbeitet und haben damit den Stand "vorläufig bestritten". Das betrifft auch unsere Forderung.
Das war ein langer Bericht, der hoffentlich nicht gelangweilt hat.
Viele Grüße,
Baublox
