Sonntag, 22. November 2009

Bauen in Eigenregie

Nach weiteren Verhandlungen mit der neuen Kampa GmbH haben wir festgestellt, dass unser Vertrauen für eine Beauftragung dieser Firma doch nicht ausreicht. Wir haben dann Verhandlungen mit einem weiteren Fertighausanbieter aufgenommen. Dabei sind uns grundsätzliche Zweifel gekommen, ob eine Fertighausfirma als Generalunternehmer überhaupt eine Option für einen Bauherren sein kann, der eigene Vorstellungen bei seinem Neubau verwirklichen möchte.

Das Problem ist, dass die Fertighausfirma vor der Unterschrift keinen geeigneten Verhandlungspartner bietet, da nur mit Verkäufern verhandelt werden kann. Nach der Unterschrift hat die Fertighausfirma jedoch kein Interesse an weiteren Verhandlungen. Deshalb haben wir von einer erneuten Unterschrift unter einem Vertrag mit einer Fertighausfirma Abstand genommen und wollen unseren Neubau in Eigenregie erstellen. Das Haus soll weiterhin in Holzrahmenbauweise entstehen, weil wir von den Vorteilen dieses Konzeptes nach wie vor überzeugt sind.

Viele Grüße,
Baublox

Sonntag, 6. September 2009

Nachtrag zur Gläubigerversammlung

Zwei Punkte sind mir noch aufgefallen:

Einmal die geringe Forderungssumme je Gläubiger der Kampa Haus GmbH. Auch wenn man berücksichtigt, dass die von Rechtsanwältin Warnik vertretene Lieferantengemeinschaft aus einer Vielzahl von Einzelgläubigern besteht, so ergibt sich bei etwa 3000 Gläubigern und einer Gesamt-Forderungssumme von etwa 14 Mill € nach Abzug der Forderungen von Deutscher Bank und Arbeitsamt (je knapp 3 Mill €) eine durchschnittliche Forderung je Gläubiger von nur knapp 3000 €. Erstaunlich wenig! Auch die anwesenden Bauherren hatten sämtlich höhere Forderungen. Ich kann mich nicht erinnern, dass einer der bei der Versammlung anwesenden Gläubiger eine Forderung von unter 10000 € gehabt hätte.

Dann wurde vom Insolvenzverwalter festgestellt, dass die von der Neugründung Kampa GmbH übernommenen Mieten für Musterhäuser und Bemusterungszentren laut eines ihm vorliegenden Gutachtens branchenunüblich hoch sind. Er gab aber nicht an, an wen die Mieten zu zahlen sind, er erwähnte nur, dass die Kampa GmbH auch Zahlungen an die Musterhausparkbetreibergesellschaften übernimmt. An anderer Stelle (bei der Besprechung der zu erwartenden Insolvenzmasse der Kampa-Haus GmbH) stellte der Insolvenzverwalter aber fest, dass Musterhäuser und Bemusterungszentren fast sämtlich nicht der Kampa-Haus GmbH, sondern der Kampa AG gehören. Das bedeutet dann wohl, dass die Kampa Haus GmbH der Kampa AG hierfür Monat für Monat branchenunüblich hohe Mieten überwiesen hat. Nun, das hat zumindest ein Geschmäckle.

Viele Grüße,
Baublox

Samstag, 29. August 2009

Kampa-Gläubigerversammlung

Diese Woche hat die Gläubigerversammlung der insolventen Kampa AG und der von ihr beherrschten Tochterunternehmen stattgefunden. Nachdem ich im Juli unsere Forderungen angemeldet hatte, habe ich noch keine Reaktion erhalten. Den Termin kannte ich aber aus der lokalen Presse (und aus dem Anschreiben, welches der Nichterfüllungserklärung des Insolvenzverwalters beigelegt war). Also meldete ich mich pünktlich um 09:30 Uhr bei der Anmeldung vor dem großen Tagungs-Saal des Landratsamtes Aalen an. Dorthin war die Veranstaltung verlegt worden, weil man für den ursprünglich geplanten Saal des Amtsgerichtes zu viele Teilnehmer erwartete.

Getrennte Insolvenzmassen

Da mußte ich aber zunächst einmal lernen, dass wir Gläubiger der insolventen Kampa-Haus GmbH waren, deren Versammlung erst um 10:15 beginnen sollte. Jetzt begann die Gläubigerversammlung der Muttergesellschaft Kampa AG. Ich hatte diesem Umstand keine Bedeutung beigemessen, weil die Kampa-Haus GmbH eine 100%ige Tochter der Kampa AG war und weil zwischen beiden Gesellschaften ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestand, so dass alle Gewinne und Verluste der GmbH sofort der AG zugeführt wurden. Das war aber sehr wohl ein wichtiger Unterschied, weil die Insolvenzmassen der beiden völlig getrennt ermittelt werden und die Gläubiger der Kampa AG nur aus der Insolvenzmasse der AG befriedigt werden, die Gläubiger der Kampa-Haus GmbH hingegen nur aus der Insolvenzmasse der GmbH. Diese Konstruktion soll dem Schutz der Aktionäre dienen. Da der Insolvenzverwalter aber schon mehrfach betont hat, dass die Aktionäre keine Restwertausschüttung aus der Insolvenzmasse der AG erwarten sollten, glaube ich jedoch eher, dass dies dem Schutz der Gläubiger der AG auf Kosten der Gläubiger der GmbH dient.

Abstimmungsberechtigte

Die Gläubigerversammlung der AG dauerte deutlich länger als gedacht, so dass die der GmbH erst um 11:30 begann. Auch hier wurde die angedachte Zeit von 45 min überzogen. Das Ende war gegen 14:30 Uhr. Zunächst wurden die Anwesenden und ihre anerkannte Forderungssumme von der zuständigen Rechtspflegerin Frau Klaus festgestellt. Das war wichtig, weil bei den anstehenden Abstimmungen nur die anwesenden Gläubiger mit einer ihrer anerkannten Forderungssumme entsprechenden Gewichtung berücksichtigt wurden. Und da gab es nur drei relevante Gläubiger: Die Deutsche Bank, das Arbeitsamt und die rechtsanwaltliche Gesamtvertretung der Lieferanten. Diese 3 vereinigten etwa 12 MIll. € angemeldete Forderungen auf sich, so dass das Abstimmungsverhalten der anderen anwesenden Gläubiger irrelevant war. Insgesamt hatten etwa 3000 Gläubiger Forderungen von zusammen etwa 14 Mill € angemeldet. Allein 6 Millionen wurden von der Gesamtvertretung der Lieferanten angemeldet.

Insolvenzursachen

Dann berichtete der Insolvenzverwalter über die Ursachen der Insolvenz: Zunächst das Allgemeine, das auch die Konkurrenten betraf: Finanzkrise, Zunahme der wirtschaftlichen Unsicherheit, sowie bei den potentiellen Kunden: Abnehmende staatliche Förderung des Eigenheimbaus, Zunahme der Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse, abnehmende Reallöhne, behördlich und rechtlich bedingte Zunahme der familiären Unsicherheit und dadurch bedingt erschwerte Zukunftsplanung der Familien.

Dann das Kampa-Spezifische: Diesen Punkt möchte ich mit "administratives Chaos" zusammenfassen.

Insolvenzmasse der Kampa-Haus GmbH

Der Insolvenzverwalter betonte, dass eine Insolvenz immer eine extreme Wertvernichtung darstellt. Ich vermute, dass dies von den damit verbundenen juristischen Kosten z. B. für das Amtsgericht und für den Insolvenzverwalter und seine Mannschaft verursacht wird.

Dann wurde berichtet, dass fast sämtlicher Grund- und Immobilienbesitz der AG und nicht der GmbH gehört. Der geringe Grundbesitzanteil der GmbH ist zudem weitgehend unverkäuflich, da in Brandenburg gelegen. Die Investitionsgüter (Werkzeuge und Maschinen)der GmbH dürften ebenfalls nur unter Wert verkäuflich sein, da kein Käufer gefunden wurde, der den Betrieb weiterführt. Ein Trauerspiel, so der Insolvenzverwalter, sei die Einbringung von Forderungen gegen ehemalige Kunden der Kampa-Haus GmbH gewesen. Die Forderungen gegen Kunden von Kampa alt, Libella und Creativ-Haus sind vom Sitz der AG in Minden unbearbeitet nach Steinheim weitergeleitet worden, wo sie mangels Know-How über Kalkulation, Vertrags- und Abrechnungmodalitäten nicht bearbeitet wurden. In Steinheim scheint man nur Forderungen gegen Kunden von Kampa-Neu (Nach der Zusammenführung der Kampa-Gesellschaften Anfang 2008 abgeschlossene Verträge) und gegen ExNorm-Kunden (deren Verträge von Anfang an in Steinheim bearbeitet wurden) bearbeitet zu haben. Da frage ich mich, was die über 20 Mitarbeiter der AG in Minden getan haben? Da Forderungen dort nicht bearbeitet wurden, scheint man die Insolvenz der Kampa-Haus GmbH in Kauf genommen zu haben.

In Summe scheinen die Kunden mit unterbezahlten Verträgen bei der Insolvenz einen Gewinn zu machen. Die Kunden mit überbezahlten Verträgen hingegen, so wie wir, sowie die von einem Baustopp eines nur halbfertigen Hauses betroffenen Kunden haben teilweise extreme Verluste.

Abstimmungen

Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters wurden die in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte abgearbeitet.

1. Bestätigung des Gläubigerausschusses. Im vom Amtsgericht eingestzten Gläubigerausschuss vertreten sind der Vetreter der Arbeitnehmer, Rechtsanwalt Bichlmeier, der Vertreter der Lieferanten Herr Wenzel und der Vertreter der Deutschen Bank, Herr Geloudemans. Der Ausschuss wurde mit den Stimmen der drei Hauptgläubiger bestätigt.

2. Ohne Gegenstimme wurde die Stillegung des Betriebs der Kampa-Haus GmbH beschlossen.

3. Zwei Verträge mit der Neugründung Kampa GmbH des ehemaligen Geschäftsführers Josef Haas wurden bestätigt:

a) Die neue Kampa GmbH darf die Marke Kampa nutzen. Sollte der Insolvenzverwalter bis 30.06.2010 jedoch einen Käufer finden, der den Betrieb unter der Marke Kampa fortführen möchte, so fällt die Marke wieder an den Insolvenzverwalter. Geregelt ist die Markennutzung mit diesen Vertrag nur für drei Jahre. Was passiert, wenn die insolvente Kampa dann immer noch besteht, ist offen. Für die Marken-Nutzung muss die Kampa GmbH einen im Vergleich hohen Umsatzanteil zahlen.

b) Dienstleistungsvertrag: Bis 30.09. darf der Insolvenzverwalter die Arbeitskraft von 20 von der Kampa GmbH bezahlten Mitarbeitern nutzen. Als Ausgleich bekommt die Kampa GmbH das Nutzungsrecht an Büros und Büromaterialien und Einrichtungen der insolventen GmbH.

c) Außerdem wurde bekanntgegeben, dass die neue Kampa GmbH zahlreiche Mietverträge der Kampa AG bzw. der Kampa-Haus GmbH übernommen hat. Z. B. für Bemusterungszentren und Musterhäuser. Dadurch spart der Insolvenzverwalter neben den Mieten sonst notwendige Rückbaukosten bzw. Stillegungskosten. Die dadurch vom Insolvenzverwalter eingesparten Mieten liegen laut eines dem Insolvenzverwalter vorliegenden Gutachtens über dem Branchendurchschnitt.

Trotz der für den Insolvenzverwalter sehr günstigen Bedingungen gab es hier Widerspruch einiger wegen ihrer geringen Forderungssummen allerdings irrelvanten Gläubiger.

4.Es wurde beschlossen, dass der Gläubigerausschuss einen Vergleich mit Kampa Italien (mittlerweile ebenfalls insolvent) und Kampa Ungarn (nicht insolvent)abschließen darf.

5. Der Insolvenzverwalter darf nicht Verwertbares aus dem Bestitz der Kampa-Haus GmbH freistellen. Ich weiß nicht, was das bedeutet. Vielleicht verschenken, um Entsorgungskosten zu sparen?

6. Die Deutsche Bank bleibt für die Kampa-Haus GmbH in Insolvenz zuständig.

7. Zuletzt wurde berichtet, wie der Insolvenzverwalter zu dem jetzigen Stand über die angemeldeten Forderungen geurteilt hat. Ein Ergebnis gab es dabei nur für die großen Summen. Beispielsweise hatten gut 4 der 6 Millionen angemeldete Forderungen der gemeinsamen Vertretung der Lieferanten den Status "anerkannt". Die meisten kleineren Summen, wie zum Beispiel die Forderungen der Bauherren, waren noch nicht bearbeitet und haben damit den Stand "vorläufig bestritten". Das betrifft auch unsere Forderung.

Das war ein langer Bericht, der hoffentlich nicht gelangweilt hat.
Viele Grüße,
Baublox

Samstag, 4. Juli 2009

Kontakt mit neuer Kampa GmbH

Gestern abend hatte ich ein Gespräch mit meinem alten Verkaufsberater, der nun nicht mehr für die insolvente Kampa AG, sondern für die vom Ex-Geschäftsführer der Kampa AG, Herrn Josef Haas, gegründete Nachfolgefirma Kampa GmbH arbeitet.

Man bietet mir die Erfüllung meines alten Vertrags an. Selbst die Übernahme schwierigster Passagen des alten Vertrags bereitet angeblich keine Probleme. Z. B. der Punkt, dass Kampa das Risiko übernimmt, dass die Baupläne nicht genehmigt werden. In dem Fall wäre der ursprüngliche Vertrag nichtig, und Kampa müßte mir sogar meine bereits geleistete Zahlung zurückerstatten. Ich habe angeboten, diesen Passus zu streichen, das hat den Verkaufsberater aber gar nicht interessiert.

Sehr wohl ein Problem scheint es aber zu sein, den Vertrag z. B. bezüglich des Heizkonzepts zu ändern. Auf meinen Änderungswunsch (siehe Posting vom 19. Oktober) hat Kampa seit November noch nicht ernsthaft reagiert.

Ich habe mitgeteilt, dass ich ohne Bearbeitung dieses Änderungswunsches nicht unterschreibe.

Ich rätsele über den Sinn, problematische Vertragsartikel gerne übernehmen zu wollen, unproblematische Änderungswünsche aber nur ungern zu bearbeiten. Scheinbar hat die vollständige und unveränderte Übernahme des Altvertrags für die neue Kampa GmbH irgendwelche Vorteile. Vielleicht verlangt der Kaufvertrag über die Liegenschaften und Rechtstitel der Kampa AG mit dem Insolvenzverwalter von der Kampa GmbH ein solches Angebot an die ehemaligen Kampa AG-Kunden.

Viele Grüße,
Baublox

Sonntag, 28. Juni 2009

Familienvergrößerung

Seit einer Woche ist unser kleiner Schatz aus der Geburtsstation entlassen: Ihm und der Mutter geht es gut.
Wir sind alle sehr begeistert.


Auch bei Kampa hat es Neuigkeiten gegeben. Die Insolvenz über die Kampa AG ist am 03.06.09 eröffnet worden (mit Wirkung zum 01.06.) (Insolvenzeröffnung) Da habe ich noch erwartet, dass bei einer Betriebsversammlung in Steinheim am 09.06.09 die Übernahme der Kampa AG und die Bauvertragserfüllung durch die Nachfolgefirma verkündet wird. Stattdessen ist dort die Zerschlagung des Konzerns und die Entlassung aller Mitarbeiter verkündet worden. (Pressemeldung) Und vorgestern hat der Insolvenzverwalter einen Brief geschrieben, dass er sein Wahlrecht nach §103 der InsO wahrnimmt und die Erfüllung unseres Bauvertrags mit der Kampa AG ablehnt. D. h. unser Bauvertrag ist nichtig, die gezahlte Rate sind wir aber vermutlich auch los. Da wir das Haus nun mehr denn je benötigen, geht die Suche also von neuem los.


Viele Grüße,
Baublox

Montag, 4. Mai 2009

Einen heißen Tanz

vollführen Bauherren, deren Bauunternehmen die Eröffnung der Insolvenz beantragt hat.



Einerseits kann der Bauherr (im Fall von Kampa) nach VOB eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dann wird er aber möglicherweise - so hat mir mein Verkaufsberater mitgeteilt - vom Bauunternehmen zur Zahlung von entgangenem Gewinn verpflichtet werden. Die bereits gezahlte Rate wäre auch verloren. Eine solche Zahlung kann man umgehen, wenn man dem Bauunternehmen nachweisen kann, dass es nicht zur Vertragserfüllung in der Lage ist. Da hat man aber vermutlich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens schlechte Karten.

Zum anderen kann Kampa aber auch die fertigen und vollständigen Bauantragsunterlagen zustellen. Dann wird die zweite Rate fällig. Und in unserem Fall fehlt nur noch eine Kleinigkeit - 20 cm - bis die bereits zugestellten Unterlagen dem mit Kampa geschlossenen Vertrag entsprechen. Tut Kampa diesen kleinen Schritt - und ich verstehe nicht, dass Kampa dies nicht schon vor Monaten getan hat - so würde mir eine weitere Rechnung zugestellt werden. Deren Bezahlung ich dann voraussichtlich erst in die Wege leiten würde, nachdem Kampa mir plausibel gemacht hat, dass sie zur Vertragserfüllung in der Lage sein werden.

Glücklicherweise aber meldet sich Kampa momentan überhaupt nicht. Obwohl mir der Verkaufsberater einen Termin Mitte April angekündigt hat. So zieht sich das hoffentlich hin, bis klar ist, dass Kampa entweder den Vertrag erfüllen kann oder die Insolvenz eröffnet wird.

Und vielleicht kann Kampa den Vertrag ja doch erfüllen. Schon Ende März hat der Verkaufsberater baldige Neuigkeiten zur möglichen Übernahme von Kampa angekündigt. Und jetzt kann man tatsächlich davon lesen: Kampa-AG Pressemeldung .

Nette Grüße, Baublox

Sonntag, 29. März 2009

Aufkauf von Kampa?

Mittlerweile gibt es eine Pressemeldung von Kampa. Auch in der lokalen Tageszeitung gab es heute einen Artikel über Kampa, der im Wesentlichen auf der Pressemeldung fußt.

Man erfährt, dass die Produktion bei Kampa wieder aufgenommen werden soll, um Bauprojekte, die bis zur Insolvenzeröffnung Ende Mai abgeschlossen werden können - also nicht unseres - fortzusetzen. Ohne den Einstieg eines Investors - mit mehreren verhandelt der Insolvenzverwalter - wird keine Weiterführung von Bauvorhaben über den Termin der Insolvenzeröffnung möglich sein.

Auf die Pressemeldung hat mich in einem Telefonat und einer E-Mail heute abend unser Verkaufsberater aufmerksam gemacht, der auch mitteilte, dass binnen einer Woche Neuigkeiten zum Aufkauf von Kampa durch einen Investor zu erwarten wären. Wir könnten dann mit einem Abschluss unseres Baues rechnen.

Viele Grüße, Baublox

Samstag, 28. März 2009

Insolvenzeröffnung Ende Mai

Ende Mai wird voraussichtlich das Insolvenzverfahren eröffnet. siehe hier

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäre klar, dass Kampa den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen kann und der Bauvertrag wäre vermutlich gegenstandslos. Unsere Verluste aus der Nichterfüllung des Vertrags wären vermutlich aus der Insolvenzmasse zu befriedigen - vermutlich mit niedrigem Rang. So wird es vermutlich weitergehen.

Nette Grüße,
Baublox

Steht die Fertigung?

Seit der Beantragung der Insolvenz stehen deutlich weniger Mitarbeiter-PKW um das Kampa-Werk. Auch die zahlreichen Liefer-LKW, zuvor kaum am Werk zu sehen, werden nun wohl gar nicht mehr von dort fortbewegt. Ich glaube, dass die Produktion steht und nur noch ein wenig in der Verwaltung gearbeitet wird.

Schade. Ich hätte gerne mit Kampa gebaut, denn sie bieten die mit Abstand beste Wand an - und das für einen äußerst geringen Aufpreis.

Und die Wand ist eigentlich die einzige produktive Leistung eines Fertighausbauers. Die gesamte Restleistung besteht eigentlich in Organisation des Bauvorhabens und im Verwalten von Lieferanten und Subunternehmern.

Von der Verwaltung bin ich bei Kampa weniger überzeugt. Simple Absprachen brauchen extrem lange. Und auf die von Kampa selbst angeregte Änderung des Heizkonzeptes habe ich trotz des langen Zeitraums noch keine vernünftige Reaktion bekommen - wobei ich eine Reaktion wie "Vertragsänderungen machen wir nicht" auch akzeptiert hätte - dann hätte ich mich aber gewundert, dass sie mir unser vertragliches Heizkonzept madig machen.

Nette Grüße,
Baublox

Freitag, 20. März 2009

Fertigung läuft weiter

Gestern erhielten wir einen Brief von Kampa, dem eine Kopie des Beschlusses des Amtsgerichts Aalen zum Insolvenzeröffnungsverfahren der Kampa Haus GmbH beigelegt war. Dort wurde der vorläufige Insolvenzverwalter benannt (Werner Schreiber, Heidelberg) und das Verbot für Schuldner von Kampa, an Kampa zu zahlen statt an den Insolvenzverwalter. Das alles hatte ich schon an anderer Stelle im Internet gelesen.

Am Ende des Briefes war zu lesen, dass die Fertigung im vollem Umfang aufrecht erhalten bleibt und Kampa von einem planmäßigen Geschäftsablauf und pünktlicher Belieferung der Kunden ausgeht.

Hm?!

Viele Grüße,
Baublox

Freitag, 13. März 2009

War´s das?

Wie man lesen lesen kann , bereitet Kampa einen Insolvenzantrag vor. Dann wird die Fortsetzung dieses Bauprojektes wohl schwer werden. Vielleicht war es ganz gut, dass Kampa mit der Änderung des Heizkonzeptes nicht zu Potte kam - nach einem Bauantrag und der Baugenehmigung hätten wohl noch höhere Verluste anfallen können.

Noch mal nen Gruß,
Baublox