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Donnerstag, 13. Mai 2010

Fazit Kenntnisgabeverfahren

Keine Anzeige von Baubeginn und Bauende

Mein Architekt ging bislang davon aus, dass die Baugenehmigung bzw. das Kenntnisgabeverfahren verlangt, dass dem Bauamt eine Baubeginns- und später eine Baufertigstellungsanzeige vorgelegt wird. Davon ist in den Unterlagen, die mir das Bauamt zugestellt hat, jedoch nichts zu lesen. Dafür wird dort die Einreichung von Unterlagen verlangt, die die Einhaltung der ENEV 2009 nachweisen.

Da diese Unterlagen unverzüglich nach Fertigstellung verlangt werden, wird das Bauamt implizit auch weiterhin über das Bauende informiert. Über den Baubeginn allerdings wird die Stadt nicht mehr informiert. Dies bestätigte auf Nachfrage ein Mitarbeiter des Bauamts. Das scheint eine Neuerung beim Kenntnisgabeverfahren zu sein.


Kostenerhöhung

Eine andere Neuerung sind die saftigen Gebührenerhöhungen. Die Entwässerungsgenehmigungsgebühr hat sich seit 2007 von 50 € auf 100 € verdoppelt, die Gebühr für das Kenntnisgabeverfahren hat sich seit 2007 von 100 € auf jetzt 558 € gleich ver-5,6-facht.

Gegenüber dem Baugenehmigungsverfahren haben Architekten, Statiker und Vermesser einen Mehraufwand, da sie mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen und die Einhaltung des Bebauungsplanes garantieren müssen.

Falls es, wie bei seiner Einführung verkündet, das Ziel des Kenntnisgabeverfahrens war, den Bauherren von Kosten zu entlasten, die bei dem alten Baugenehmigungsverfahren angefallen wären, so ist das Vorhaben jedenfalls gescheitert – mehr wurde früher auch nicht für eine Baugenehmigung gezahlt. Vielleicht ist eine Baugenehmigung mittlerweile aber noch teurer geworden.

Viele Grüße,
Baublox

Freitag, 2. April 2010

*meld*

Hier mal ein kurzer Zwischenstandsbericht:

Vor anderthalb Wochen kamen die letzten fehlenden Schreiben zur Baugenehmigung - die Entwässerungsgenehmigung und die Befreiungsgenehmigung - und es wurden zwei 6m-Bohrungen für ein Bodengutachten gesetzt. Kurz darauf hab ich das Grundstück von dem über Winter angesammelten Müll befreit. Und es wird aktuell gerade ein Tief- und Kellerbauer gesucht, die Ausschreibungen /Lastenhefte sind vor gut 14 Tagen rausgegangen.


Einer der beiden 6m-Bohrkerne für das Bodengutachten

Ach ja, und Anfang dieser Woche hat sich meine Bank mit der KfW-Kreditzusage gemeldet.

Viele Grüße,
Baublox

Dienstag, 9. März 2010

KfW 55

KfW-Kredit-Antrag

Nach dem Bauantrag möchte ich gerne auch die Finanzen in trockenen Tüchern wissen. Über meine Bank habe ich jetzt einen Kreditantrag bei der KfW gestellt. Zunächst für ein Energieeffizienzhaus KfW 70 nach EnEV 2009. Die Effektivverzinsung beträgt hier zur Zeit je nach Laufzeit 2,47 bis 3,09 %. Hoffentlich kann der Antrag später noch auf KfW 55 – mit besseren Zinskonditionen – umgestellt werden.


KfW 55 (EnEV 2009)

Seit Oktober 2009 gibt es bei der KfW für Kredite für Neubauten die beiden Energieeffizienzhausklassen KfW 85 und KfW 70, die einen Primärenergiebedarf von 85% bzw. 70 % des EnEV-2009-Referenzhauses haben. Die Transmissionswärmeverluste dürfen 100% (KfW 85) bzw. 85% (KfW 70) des Referenzhauses betragen. Für Anfang 2010 war von der KfW eine neue Energieeffizienzhausklasse KfW 55 mit 55% Primärenergiebedarf und 70% Transmissionswärmeverluste angekündigt. Unser Haus ist so konzipiert, dass es diese Bedingungen erfüllen wird.

Das KfW 55-Haus gibt es aber noch nicht, trotz der Ankündigung! Eine Mailanfrage bei der KfW erbrachte als voraussichtlichen Einführungstermin die vage Aussage „im Sommer“. Mit dem Kreditantrag wollen wir aber nicht mehr länger warten, denn dieser muss vor Baubeginn erfolgen und es soll ja schließlich irgendwann mal losgehen. Unser Architekt hat sich daher mal ans Telefon geklemmt und bei der KfW in Erfahrung gebracht, dass der Kreditantrag unter Bedingungen auch nachträglich noch von KfW 70 auf KfW 55 umgestellt werden kann, wenn der Baubeginn bei Einführung des Energieeffizienzhauses 55 noch nicht lange zurückliegt und der bewilligte KfW 70 Kredit noch nicht abgerufen worden ist. Drückt uns die Daumen, dass die KfW den 55er-Standard rechtzeitig einführt.


KfW-Energieeffizienzhaus-Standards

Die verschiedenen KfW Kreditstandards der letzten Jahre können leicht zur Verwirrung beitragen. Deshalb muss man sich da erst einmal eine Übersicht verschaffen:

Mit der EnEV 2002 (Energieeinsparverordnung), die im Wesentlichen in der EnEV 2004 unverändert fortgeführt wurde, wurden die KfW-Energiesparhäuser KfW 60 und KfW 40 eingeführt. KfW-60-Häuser durften einen Primärenergiebedarf von 60 KWh je m^2 Wohnfläche haben, KfW 40 Häuser einen von 40 KWh.

Mit der EnEV 2007 wurde der Primärenergiebedarf dann auf eine Referenz bezogen. In Etwa entsprach dem Energiesparhaus KfW 60 (EnEV 2004) dann das Energieeffizienzhaus KfW 70 (EnEV 2007), das 70 % des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses haben durfte. Aus KfW 40 (EnEV 2004) wurde so KfW 55 (EnEV 2007).

Da mit der Einführung der EnEV 2009 im letzten Oktober der Primärenergiebedarf des Referenzhauses deutlich gesenkt wurde, wurde aus KfW 55 (EnEV 2007) KfW 70 (EnEV 2009) und aus KfW 70 (EnEV 2007) wurde KfW 85 (EnEV 2009). Die Einführung des KfW Energieeffizienzhauses 55 (mit 55% Primärenergiebedarf des Referenzhauses der EnEV 2009) wird der erste wirklich neue KfW-Neubaustandard seit der EnEV 2002 sein. Zuvor gab es im Prinzip nur Umbenennungen der ursprünglichen Standards KfW 40 und KfW 60.

Viele Grüße,
Baublox

Mittwoch, 3. März 2010

Unsere Baustelle bekommt einen grünen Punkt

Von der Stadt von der Abteilung für Baurecht und Denkmalschutz ist ein Einschreiben gekommen mit einer Klarsichthülle, in der ein Blatt mit großem grünen Punkt gesteckt war. Im Begleitschreiben ist zu lesen:

"Zum Baubeginn muss an der Baustelle das mit diesem Schreiben übersandte Bauschild angebracht werden."
Baustellen, die im Kenntnisgabeverfahren genehmigt wurden, bekommen wohl einen grünen Punkt, Baustellen, die ein herkömmliches Baugenehmigungsverfahren durchlaufen haben, einen roten Punkt.

Darüberhinaus wird uns bestätigt, dass zum 17.02.2010 alle Unterlagen vorgelegen haben und dass
"mit der Bauausführung ... einen Monat nach diesem Termin begonnen werden darf".
Ich war zunächst ganz aus dem Häuschen: Keine zwei Wochen nach dem Einreichen der Unterlagen war die Baugenehmigung da. Bis ich folgendes las:

"Wurde ein Antrag ... (auf Erteilung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung) gestellt, darf mit davon betroffenen Bauarbeiten erst begonnen werden, wenn diesem Antrag entsprochen wurde."

Ich habe einen solchen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan gestellt. Dieser betrifft insbesondere die Befreiung vom Baufenster, der Grundstücksbereich, der bebaut werden darf. Das Baufenster wurde festgelegt, als die Grundstücke dieses Baugebiets noch einen ganz anderen Zuschnitt und eine andere Ausrichtung hatten als zu dem Zeitpunkt, als die Stadt uns das Grundstück verkaufte. So läßt das Baufenster gar keine übliche Bebauung unseres Grundstücks zu.

Ein Anruf beim betroffenen Sachbearbeiter brachte Klarheit: Wir dürfen mit dem Bau soweit fortfahren, bis wir zu von einem Befreiungsantrag betroffenen Bauabschnitt kommen. Der erste entsprechende Punkt wäre dann das Ausheben der Baugrube.

Liebe Grüße,
Baublox

Dienstag, 16. Februar 2010

66 Unterschriften

... habe ich heute gezeichnet. Und zwar auf den Unterlagen für das Kenntnisgabeverfahren, die ich statt Bauantrag einreiche.

11 Unterschriften für jede der 6 Ausfertigungen. Drei auf den Bauvorlageblättern, auf der Feuerstättenbeschreibung, der Darstellung der Grundstücks-Entwässerung, den Anträgen auf Abweichung/Befreiung vom Bebauungsplan und auf jedem Blatt der Bauzeichnungen. Der statistische Erhebungsbogen und die Baubeschreibung muss nicht vom Bauherrn unterschrieben werden.

Auch der Architekt und der Statiker mussten an veschiedenen Stellen zeichnen. Wenn die Post mit den unterschriebenen Lageplänen und Bauvorlage-Blättern des Vermessers morgen vormittag eintrifft, wird der Architekt die Unterlagen zum Kenntnisgabeverfahren bei der Stadt einreichen.

Viele Grüße,
Baublox

Donnerstag, 11. Februar 2010

Vermesser und Statiker

Anfang dieser Woche habe ich den Vermesser und den Statiker für das Kenntnisgabeverfahren beauftragt. Wenn diese mit ihrer Arbeit fertig sind, werden die Unterlagen für den Bauantrag eingereicht. Genauer gesagt eben für das Kenntnisgabeverfahren, bei dem sich die Gemeinde eine genaue Prüfung des Antrags erspart und sich durch Unterschrift vom Bauherren, Architekten, Vermesser und Statiker bestätigen läßt, dass alles den Vorschriften entspricht.

Für die Gemeinde bedeutet das weniger Arbeit, so dass die Gebühren niedriger ausfallen als die in den letzten Jahren stark gestiegenen Gebühren für einen Bauantrag.

Die Vermessungsarbeiten führt der gleiche Ingenieur durch, der schon für den Kampa-Bauantrag tätig war. Dieser, der Architekt und der Baustatiker haben bei einem Kenntnisgabeverfahren eher mehr Arbeit.

Ach ja, die Gemeinde hat sich auch gemeldet. Sie weisen darauf hin, dass laut Vertrag das Grundstück nach drei Jahren wieder zurück an die Gemeinde geht, wenn es bis dahin nicht bebaut ist. Na - da wird jetzt ja wohl hoffentlich nichts mehr schiefgehen, bis zum Herbst ist ja noch Zeit.

Viele Grüße,
Baublox

Donnerstag, 9. Oktober 2008

Bauantragspläne

Am 23.09. endlich lagen die von der Architektin erstellten Bauantragspläne im Briefkasten. Leider waren nicht alle am 04.09. abgesprochenen Änderungen eingearbeitet, die Pläne waren daher teilweise noch auf dem Stand vom 11.07.

Es hat vermutlich Probleme bei der Übermittlung der abgesprochenen Punkte vom Verkaufsberater, mit dem das Gespräch am 04.09. geführt wurde, zur Architektin gegeben.

Mein Elan hat wegen des Platzens unseres Zeitplanes etwas gelitten. Erst heute am 09.10. habe ich eine Mail mit den noch fehlenden Punkten an die Architektin gemailt.

Nette Grüße, Baublox

Sonntag, 14. September 2008

Besprechung der Bauantragspläne

Am 04.09. wurde der ursprünglich am 29.08. angesetzte Termin mit dem Verkaufsberater nachgeholt. Und tatsächlich haben wir alle Änderungen für den Bauantrag durchgesprochen.

Die Fenster kommen so wie in den Ansichten im Blogeintrag unten zu sehen - die Architektin kannte die von mir geblogten Ansichten noch nicht. Am 10.09. habe ich telefonisch noch eine letzte ausstehende Entscheidung getroffen. Gegenüber den geblogten Hausansichten bekommt das Erdgeschoß im Treppenhaus noch ein zusätzliches Fenster. Jetzt sollte dem Bauantrag nichts mehr im Wege stehen - alle Entscheidungen sind getroffen.

Puh, endlich - seit langem hat sich hier gar nichts mehr getan. Dieser Termin war der erste seit dem 11.07. Mal sehen, wann sich die Architektin nun mit den fertigen Bauantragsunterlagen meldet.

Kampa scheint im Moment gut mit Aufträgen versorgt zu sein - die Produktion hier im Ort scheint rund zu laufen - ich hab so das Gefühl, die haben es nicht eilig, mit unserem Häuschen loszulegen.

Und warum poste ich das erst heut: Mein Windows XP Home-Rechner hat plötzlich nach dem Laden des BIOS nur noch einen schwarzen Schirm angezeigt. Nachdem ich mit sehr viel Aufwand den Inhalt der Festplatte gesichert hatte, habe ich versucht, die Windows-Partition von der Recovery-CD zu reparieren. Hat nicht geklappt. Eine Neuinstallation hat dann aber geklappt - sogar auf alle Verzeichnisse hat man wieder Zugriff. Wobei: Zwischendrin hat der Rechner zeitweise gar nichts mehr gemacht - noch nicht mal das BIOS geladen - nur noch gepiept 1x 3x 3x 1x. Tja - jetzt läuft wieder alles, die Festplatte scheint laut chkdsk fehlerfrei. Das hat halt bis zu diesem Wochenende gedauert.

Ach ja - mittlerweile gibt es an unserem Grundstück auch ein Bauschild. Das hat der Verkaufsberater aufstellen lassen:

Bauschild an unserem Grundstück
Im Hintergrund sieht man eine Fertigarage, die ein Nachbar dort zwischengelagert hat, bis er die Streifenfundamente gegossen hat. Die Garage ragt über einen Meter auf unser Grundstück. Wenn bei uns die Baugrube ausgehoben wird, muss die weg sein. Aber das gibt bei unserem Tempo vermutlich keine Probs.

Nette Grüße,
Baublox