Mittwoch, 21. April 2010

Bodengutachten

Für die Berechnung des notwendigen Armierungseisens für die Kellerbodenplatte benötigt der Statiker Angaben zur Tragfähigkeit des Bodens. Für nachbarschaftliche Grundstücke, die bereits bebaut sind, gab es zwar bereits Erfahrungen mit der Bodenbeschaffenheit, der Statiker kann diese aber nicht zur Grundlage seiner Berechnung machen. Er würde, wenn kein eigenes Bodengutachten vorliegt, einen Sicherheitswert nehmen - möglicherweise ist er durch Gesetze oder Verordnungen auch dazu gezwungen. Da die erwartete Stahleinsparung die Kosten übersteigt, haben wir ein eigenes Gutachten anfertigen lassen.

Das Bodengutachten ist letzten Freitag eingetroffen und bot keine Überraschungen. Der Boden hat die erwartete gute Tragfähigkeit.



Eine der beiden Boden-Schichtprofilsäulen

Der Boden besteht aus Kies in schluffigem Sand mit Bodenklasse 3 bis 5 - je nach Kiesanteil, der erst am Aushub und nicht bereits bei der Bohrsondierung für das Bodengutachten festgestellt werden kann. Dies liegt vermutlich daran, dass bei der durchgeführten "Kleinrammbohrung" Kies zur Seite verdrückt werden kann und dann nicht in den entnommenen und später untersuchten Bohrkern aufgenommen wird. Größe und Anteil des Kieses hat natürlich Auswirkungen auf das zum Aushub benötigte Gerät. Aber ob mich der Bodengutachter gleich mit dem Satz

"Wir weisen darauf hin, dass ... geeignete Maschinen zum Lösen und
Laden von grobstückigem Felsmaterial vorzuhalten sind ."


beunruhigen muss?


Viele Grüße,
Baublox

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