Donnerstag, 13. Mai 2010

Fazit Kenntnisgabeverfahren

Keine Anzeige von Baubeginn und Bauende

Mein Architekt ging bislang davon aus, dass die Baugenehmigung bzw. das Kenntnisgabeverfahren verlangt, dass dem Bauamt eine Baubeginns- und später eine Baufertigstellungsanzeige vorgelegt wird. Davon ist in den Unterlagen, die mir das Bauamt zugestellt hat, jedoch nichts zu lesen. Dafür wird dort die Einreichung von Unterlagen verlangt, die die Einhaltung der ENEV 2009 nachweisen.

Da diese Unterlagen unverzüglich nach Fertigstellung verlangt werden, wird das Bauamt implizit auch weiterhin über das Bauende informiert. Über den Baubeginn allerdings wird die Stadt nicht mehr informiert. Dies bestätigte auf Nachfrage ein Mitarbeiter des Bauamts. Das scheint eine Neuerung beim Kenntnisgabeverfahren zu sein.


Kostenerhöhung

Eine andere Neuerung sind die saftigen Gebührenerhöhungen. Die Entwässerungsgenehmigungsgebühr hat sich seit 2007 von 50 € auf 100 € verdoppelt, die Gebühr für das Kenntnisgabeverfahren hat sich seit 2007 von 100 € auf jetzt 558 € gleich ver-5,6-facht.

Gegenüber dem Baugenehmigungsverfahren haben Architekten, Statiker und Vermesser einen Mehraufwand, da sie mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen und die Einhaltung des Bebauungsplanes garantieren müssen.

Falls es, wie bei seiner Einführung verkündet, das Ziel des Kenntnisgabeverfahrens war, den Bauherren von Kosten zu entlasten, die bei dem alten Baugenehmigungsverfahren angefallen wären, so ist das Vorhaben jedenfalls gescheitert – mehr wurde früher auch nicht für eine Baugenehmigung gezahlt. Vielleicht ist eine Baugenehmigung mittlerweile aber noch teurer geworden.

Viele Grüße,
Baublox

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