Donnerstag, 13. Mai 2010

Zurückfahren der Förderung des energieeffizienten Hausbaus

Unerfreuliche Nachrichten gab es letzte Woche bezüglich der staatlichen Förderung des energieeffizienten Wohnungsbaus. Diese wird momentan stark zurückgefahren.

Zinsen der KfW-Förderkredite

Von Änderngen der Förderbedingungen der KfW-Bank werde ich über einen Newsletter informiert – den kann man hier bestellen. Für private Bauherren sind die beiden Newsletter "Zinsänderungen der KfW Förderbank" und "Bauen, Wohnen, Energiesparen" interessant.

Folgende Zinsänderungen wurden in der letzten Zeit über Newsletter engekündigt:

Am 05.03 eine Zinssenkung in den Programmen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
  • Wohnraum Modernisieren - Standard (141)
  • Sowie in Programmen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben (207,
    211, 148, 212)

Am 30.04 wurde eine Zinserhöhung angekündigt für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen:

  • Energieeffizient Sanieren (151)
  • Energieeffizient Bauen (153)

Am 11.05. eine Zinssenkung in den Programmen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
  • Wohnraum Modernisieren - Standard/Altersgerecht Umbauen (141, 155)
  • Sowie in Programmen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben (207, 211, 147, 148, 212)

Wie man sieht, werden die Zinsen in den Kredit-Programmen zur Förderung von energieeffizienten Wohnbauten erhöht und die Zinsen aller übrigen Programme gesenkt. Im betreffenden Zeitraum hat meine Hausbank die Zinsen für grundschuldbesicherte Kredite ebenfalls gesenkt.

Wie auf dem Zinstableau aller KfW-Kreditprogramme zu erkennen ist, entsteht so die seltsame Situation, dass der bedingungslose Kredit zur Förderung des Wohnungsneubaus im Wohnungseigentumsprogramm124 mittlerweile billiger ist, als das KfW-Programm 154 KfW85 zur Förderung energieeffizienter Neubauten, das an Bedingungen zur Energieeffizienz geknüpft ist und dadurch sinnlos wird. Beide allerdings haben höhere Zinsen als Kredite mit vergleichbaren Laufzeiten meiner Hausbank. Auch das Programm zur bedingungslosen Wohnungsneubauförderung ist also eigentlich sinnos. Lediglich das Programm 153 KfW 70 mit noch strengeren Energieeffizienzkonditionen ist noch etwas billiger als ein Kredit meiner Hausbank, der Abstand hat sich aber sehr verringert. Die Förderbedingungen für energieeffizientes Bauen haben sich also sehr verschlechtert.

Bafa-Zuschüsse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt seine Förderung der Heizung mit erneuerbaren Energien ("Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien") gleich vollständig ein – wie man hier nachlesen kann.

"Aus diesen Gründen sind die verfügbaren Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft. Deswegen musste am 3. Mai 2010 ein Programmstopp für das Marktanreizprogramm verhängt werden."

Ich hatte hier fest mit einer Förderung von 2250 € für mein Wärmepumpensystem mit besonders hoher Energieeffizienz gerechnet.

KfW 55

Bereits für Anfang 2010 war das Auslaufen des Programms KfW 85 und ein neues Programm mit erhöhen Energieeffizienzbedingungen KfW 55 angekündigt. In einem Newsletter von letzter Woche wird die Einführung von der KfW auf den 01.07.2010 terminiert. Ab diesem Datum gilt folgendes:

"1. Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 85 wird nicht mehr gefördert."
Die Einstellung des Programms KfW-Effizienzhaus 85 stellt für den Bauherren nun keine Einschränkung mehr da, da Kredite ohne Energieeffizienzanforderungen billiger zu erhalten sind.
"2. Die Förderung für KfW-Effizienzhaus 70 und Passivhaus wird fortgesetzt und um die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 erweitert.
Die besten energetischen Standards belohnen wir erstmalig mit einem Tilgungszuschuss:
5 % für ein KfW-Effizienzhaus 50 oder Passivhaus,"
Ich gehe davon aus, dass die 50 hier ein Tippfehler ist und das langangekündigte Programm KfW-Effizienzhaus 55 gemeint ist.
"10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40.
Der Kreditzinssatz ist für alle KfW-Effizienzhäuser einheitlich."
Das bedeutet, dass es ab 01.07.2010 drei KfW-Kreditförderungsprogramme mit einheitlichem Zinssatz geben wird:
KfW 70, KfW 55 und KfW 40. Die maximale Kreditsumme ist 50000 €. Für KfW 55 wird es also einen Tilgungszuschuss von maximal 2500 €, für KfW 40 von 5000 € geben.

Das Programm KfW-Energieeffizienzhaus 40 ist für mich völlig neu und wurde erst mit diesem Newsletter angekündigt. Die Energieeffizienzanforderungen betragen 40% des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses nach EnEV 2009, zumindest wenn die Zahl 40 die gleiche Bedeutung hat wie bei den Programmen KfW 85, KfW 70 und KfW 55. Die Anforderungen sind also strenger als die an ein Passivhaus.

Liebe Grüße,
Baublox

Montag, 10. Mai 2010

Angebaggert


Nachdem am Freitag die Baugrube abgesteckt wurde, wurde heute morgen der Baustrom installiert und die erste Hälfte der Baugrube ausgehoben. Es tut sich also endlich etwas auf unserer Baustelle.

Liebe Grüße,
Baublox



Mittwoch, 21. April 2010

Bodengutachten

Für die Berechnung des notwendigen Armierungseisens für die Kellerbodenplatte benötigt der Statiker Angaben zur Tragfähigkeit des Bodens. Für nachbarschaftliche Grundstücke, die bereits bebaut sind, gab es zwar bereits Erfahrungen mit der Bodenbeschaffenheit, der Statiker kann diese aber nicht zur Grundlage seiner Berechnung machen. Er würde, wenn kein eigenes Bodengutachten vorliegt, einen Sicherheitswert nehmen - möglicherweise ist er durch Gesetze oder Verordnungen auch dazu gezwungen. Da die erwartete Stahleinsparung die Kosten übersteigt, haben wir ein eigenes Gutachten anfertigen lassen.

Das Bodengutachten ist letzten Freitag eingetroffen und bot keine Überraschungen. Der Boden hat die erwartete gute Tragfähigkeit.



Eine der beiden Boden-Schichtprofilsäulen

Der Boden besteht aus Kies in schluffigem Sand mit Bodenklasse 3 bis 5 - je nach Kiesanteil, der erst am Aushub und nicht bereits bei der Bohrsondierung für das Bodengutachten festgestellt werden kann. Dies liegt vermutlich daran, dass bei der durchgeführten "Kleinrammbohrung" Kies zur Seite verdrückt werden kann und dann nicht in den entnommenen und später untersuchten Bohrkern aufgenommen wird. Größe und Anteil des Kieses hat natürlich Auswirkungen auf das zum Aushub benötigte Gerät. Aber ob mich der Bodengutachter gleich mit dem Satz

"Wir weisen darauf hin, dass ... geeignete Maschinen zum Lösen und
Laden von grobstückigem Felsmaterial vorzuhalten sind ."


beunruhigen muss?


Viele Grüße,
Baublox

Freitag, 2. April 2010

*meld*

Hier mal ein kurzer Zwischenstandsbericht:

Vor anderthalb Wochen kamen die letzten fehlenden Schreiben zur Baugenehmigung - die Entwässerungsgenehmigung und die Befreiungsgenehmigung - und es wurden zwei 6m-Bohrungen für ein Bodengutachten gesetzt. Kurz darauf hab ich das Grundstück von dem über Winter angesammelten Müll befreit. Und es wird aktuell gerade ein Tief- und Kellerbauer gesucht, die Ausschreibungen /Lastenhefte sind vor gut 14 Tagen rausgegangen.


Einer der beiden 6m-Bohrkerne für das Bodengutachten

Ach ja, und Anfang dieser Woche hat sich meine Bank mit der KfW-Kreditzusage gemeldet.

Viele Grüße,
Baublox

Dienstag, 9. März 2010

KfW 55

KfW-Kredit-Antrag

Nach dem Bauantrag möchte ich gerne auch die Finanzen in trockenen Tüchern wissen. Über meine Bank habe ich jetzt einen Kreditantrag bei der KfW gestellt. Zunächst für ein Energieeffizienzhaus KfW 70 nach EnEV 2009. Die Effektivverzinsung beträgt hier zur Zeit je nach Laufzeit 2,47 bis 3,09 %. Hoffentlich kann der Antrag später noch auf KfW 55 – mit besseren Zinskonditionen – umgestellt werden.


KfW 55 (EnEV 2009)

Seit Oktober 2009 gibt es bei der KfW für Kredite für Neubauten die beiden Energieeffizienzhausklassen KfW 85 und KfW 70, die einen Primärenergiebedarf von 85% bzw. 70 % des EnEV-2009-Referenzhauses haben. Die Transmissionswärmeverluste dürfen 100% (KfW 85) bzw. 85% (KfW 70) des Referenzhauses betragen. Für Anfang 2010 war von der KfW eine neue Energieeffizienzhausklasse KfW 55 mit 55% Primärenergiebedarf und 70% Transmissionswärmeverluste angekündigt. Unser Haus ist so konzipiert, dass es diese Bedingungen erfüllen wird.

Das KfW 55-Haus gibt es aber noch nicht, trotz der Ankündigung! Eine Mailanfrage bei der KfW erbrachte als voraussichtlichen Einführungstermin die vage Aussage „im Sommer“. Mit dem Kreditantrag wollen wir aber nicht mehr länger warten, denn dieser muss vor Baubeginn erfolgen und es soll ja schließlich irgendwann mal losgehen. Unser Architekt hat sich daher mal ans Telefon geklemmt und bei der KfW in Erfahrung gebracht, dass der Kreditantrag unter Bedingungen auch nachträglich noch von KfW 70 auf KfW 55 umgestellt werden kann, wenn der Baubeginn bei Einführung des Energieeffizienzhauses 55 noch nicht lange zurückliegt und der bewilligte KfW 70 Kredit noch nicht abgerufen worden ist. Drückt uns die Daumen, dass die KfW den 55er-Standard rechtzeitig einführt.


KfW-Energieeffizienzhaus-Standards

Die verschiedenen KfW Kreditstandards der letzten Jahre können leicht zur Verwirrung beitragen. Deshalb muss man sich da erst einmal eine Übersicht verschaffen:

Mit der EnEV 2002 (Energieeinsparverordnung), die im Wesentlichen in der EnEV 2004 unverändert fortgeführt wurde, wurden die KfW-Energiesparhäuser KfW 60 und KfW 40 eingeführt. KfW-60-Häuser durften einen Primärenergiebedarf von 60 KWh je m^2 Wohnfläche haben, KfW 40 Häuser einen von 40 KWh.

Mit der EnEV 2007 wurde der Primärenergiebedarf dann auf eine Referenz bezogen. In Etwa entsprach dem Energiesparhaus KfW 60 (EnEV 2004) dann das Energieeffizienzhaus KfW 70 (EnEV 2007), das 70 % des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses haben durfte. Aus KfW 40 (EnEV 2004) wurde so KfW 55 (EnEV 2007).

Da mit der Einführung der EnEV 2009 im letzten Oktober der Primärenergiebedarf des Referenzhauses deutlich gesenkt wurde, wurde aus KfW 55 (EnEV 2007) KfW 70 (EnEV 2009) und aus KfW 70 (EnEV 2007) wurde KfW 85 (EnEV 2009). Die Einführung des KfW Energieeffizienzhauses 55 (mit 55% Primärenergiebedarf des Referenzhauses der EnEV 2009) wird der erste wirklich neue KfW-Neubaustandard seit der EnEV 2002 sein. Zuvor gab es im Prinzip nur Umbenennungen der ursprünglichen Standards KfW 40 und KfW 60.

Viele Grüße,
Baublox

Mittwoch, 3. März 2010

Unsere Baustelle bekommt einen grünen Punkt

Von der Stadt von der Abteilung für Baurecht und Denkmalschutz ist ein Einschreiben gekommen mit einer Klarsichthülle, in der ein Blatt mit großem grünen Punkt gesteckt war. Im Begleitschreiben ist zu lesen:

"Zum Baubeginn muss an der Baustelle das mit diesem Schreiben übersandte Bauschild angebracht werden."
Baustellen, die im Kenntnisgabeverfahren genehmigt wurden, bekommen wohl einen grünen Punkt, Baustellen, die ein herkömmliches Baugenehmigungsverfahren durchlaufen haben, einen roten Punkt.

Darüberhinaus wird uns bestätigt, dass zum 17.02.2010 alle Unterlagen vorgelegen haben und dass
"mit der Bauausführung ... einen Monat nach diesem Termin begonnen werden darf".
Ich war zunächst ganz aus dem Häuschen: Keine zwei Wochen nach dem Einreichen der Unterlagen war die Baugenehmigung da. Bis ich folgendes las:

"Wurde ein Antrag ... (auf Erteilung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung) gestellt, darf mit davon betroffenen Bauarbeiten erst begonnen werden, wenn diesem Antrag entsprochen wurde."

Ich habe einen solchen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan gestellt. Dieser betrifft insbesondere die Befreiung vom Baufenster, der Grundstücksbereich, der bebaut werden darf. Das Baufenster wurde festgelegt, als die Grundstücke dieses Baugebiets noch einen ganz anderen Zuschnitt und eine andere Ausrichtung hatten als zu dem Zeitpunkt, als die Stadt uns das Grundstück verkaufte. So läßt das Baufenster gar keine übliche Bebauung unseres Grundstücks zu.

Ein Anruf beim betroffenen Sachbearbeiter brachte Klarheit: Wir dürfen mit dem Bau soweit fortfahren, bis wir zu von einem Befreiungsantrag betroffenen Bauabschnitt kommen. Der erste entsprechende Punkt wäre dann das Ausheben der Baugrube.

Liebe Grüße,
Baublox

Sonntag, 28. Februar 2010

Winter ade?


Sontheim im Steinheimer Krater am Nachmittag des 27.02.2010 - noch mit geschlossener Schneedecke

Endlich – der warme Starkwind heute und der warme Regen letzte Nacht / heute morgen hat den Schnee zum Schmelzen gebracht. Vom 13. Dezember bis gestern hatten wir hier durchgehend eine geschlossene Schneedecke. Die Tauphasen – 3 Tage an Weihnachten und vom 3. bis 5. Februar - haben dem Schnee nicht wirklich etwas anhaben können. Und jetzt war immerhin eine 10 tägige Tauphase seit dem 17. Februar notwendig.

Den Kälterekord gab es in der Nacht vom 19. auf den 20. Dezember:
-30°C. Die Höchsttemperaturen am 19. und 20. Dezember betrugen auch gerade mal –17°C. Das zeigt, dass die Heizung Reserven braucht. Die Wärmebedarfsrechnungen gehen nur von einer Außentemperatur von –16°C aus.

Viele Grüße,
Baublox

Freitag, 26. Februar 2010

Dick eingepackt

Letztes Wochenende habe ich vom Architekten die Energieverbrauchsunterlagen erhalten.
Den Energeiausweis und der Energieeffizienznachweis für die EnEV- und KfW-Anforderungen sind hier zu sehen:



Energieausweis


Energieeffizienznachweis

Die Werte sind so, wie ich es mir gewünscht hab. Ganz ordentlich. Der Energiebedarf ist 10 KWh/(m^2*a), der Primärenergiebedarf ist 25 KWh/(m^2*a), der Transmissionswärmeverlust 24 W/(m^2*K)


Weiter gibt es noch eine Energieberatung mit einer detaillierten Berechnung des Energieverluste und einen sommerlichen Wärmeschutznachweis. Und schließlich gibt es noch eine Bestätigung, dass die Bedingungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) erfüllt sind. Bei unserem geplanten Haus werden die Anforderungen sowohl durch Gebäudequalität (mindestens 15% besser als die Mindest-Anforderung) und durch den genutzen Energieträger erfüllt. Die aufgeplante Erdkollektorwärmepumpe gilt als erneuerbare Energie.

Und noch eine kleine Änderung am Blog: Gestern abend (Mittwoch) habe ich einen Counter eingebunden. Mal schauen, wieviele Besucher sich hier auf den Blog verirren.

Liebe Grüße,
Baublox

Dienstag, 16. Februar 2010

66 Unterschriften

... habe ich heute gezeichnet. Und zwar auf den Unterlagen für das Kenntnisgabeverfahren, die ich statt Bauantrag einreiche.

11 Unterschriften für jede der 6 Ausfertigungen. Drei auf den Bauvorlageblättern, auf der Feuerstättenbeschreibung, der Darstellung der Grundstücks-Entwässerung, den Anträgen auf Abweichung/Befreiung vom Bebauungsplan und auf jedem Blatt der Bauzeichnungen. Der statistische Erhebungsbogen und die Baubeschreibung muss nicht vom Bauherrn unterschrieben werden.

Auch der Architekt und der Statiker mussten an veschiedenen Stellen zeichnen. Wenn die Post mit den unterschriebenen Lageplänen und Bauvorlage-Blättern des Vermessers morgen vormittag eintrifft, wird der Architekt die Unterlagen zum Kenntnisgabeverfahren bei der Stadt einreichen.

Viele Grüße,
Baublox

Donnerstag, 11. Februar 2010

Vermesser und Statiker

Anfang dieser Woche habe ich den Vermesser und den Statiker für das Kenntnisgabeverfahren beauftragt. Wenn diese mit ihrer Arbeit fertig sind, werden die Unterlagen für den Bauantrag eingereicht. Genauer gesagt eben für das Kenntnisgabeverfahren, bei dem sich die Gemeinde eine genaue Prüfung des Antrags erspart und sich durch Unterschrift vom Bauherren, Architekten, Vermesser und Statiker bestätigen läßt, dass alles den Vorschriften entspricht.

Für die Gemeinde bedeutet das weniger Arbeit, so dass die Gebühren niedriger ausfallen als die in den letzten Jahren stark gestiegenen Gebühren für einen Bauantrag.

Die Vermessungsarbeiten führt der gleiche Ingenieur durch, der schon für den Kampa-Bauantrag tätig war. Dieser, der Architekt und der Baustatiker haben bei einem Kenntnisgabeverfahren eher mehr Arbeit.

Ach ja, die Gemeinde hat sich auch gemeldet. Sie weisen darauf hin, dass laut Vertrag das Grundstück nach drei Jahren wieder zurück an die Gemeinde geht, wenn es bis dahin nicht bebaut ist. Na - da wird jetzt ja wohl hoffentlich nichts mehr schiefgehen, bis zum Herbst ist ja noch Zeit.

Viele Grüße,
Baublox

Sonntag, 22. November 2009

Bauen in Eigenregie

Nach weiteren Verhandlungen mit der neuen Kampa GmbH haben wir festgestellt, dass unser Vertrauen für eine Beauftragung dieser Firma doch nicht ausreicht. Wir haben dann Verhandlungen mit einem weiteren Fertighausanbieter aufgenommen. Dabei sind uns grundsätzliche Zweifel gekommen, ob eine Fertighausfirma als Generalunternehmer überhaupt eine Option für einen Bauherren sein kann, der eigene Vorstellungen bei seinem Neubau verwirklichen möchte.

Das Problem ist, dass die Fertighausfirma vor der Unterschrift keinen geeigneten Verhandlungspartner bietet, da nur mit Verkäufern verhandelt werden kann. Nach der Unterschrift hat die Fertighausfirma jedoch kein Interesse an weiteren Verhandlungen. Deshalb haben wir von einer erneuten Unterschrift unter einem Vertrag mit einer Fertighausfirma Abstand genommen und wollen unseren Neubau in Eigenregie erstellen. Das Haus soll weiterhin in Holzrahmenbauweise entstehen, weil wir von den Vorteilen dieses Konzeptes nach wie vor überzeugt sind.

Viele Grüße,
Baublox

Sonntag, 6. September 2009

Nachtrag zur Gläubigerversammlung

Zwei Punkte sind mir noch aufgefallen:

Einmal die geringe Forderungssumme je Gläubiger der Kampa Haus GmbH. Auch wenn man berücksichtigt, dass die von Rechtsanwältin Warnik vertretene Lieferantengemeinschaft aus einer Vielzahl von Einzelgläubigern besteht, so ergibt sich bei etwa 3000 Gläubigern und einer Gesamt-Forderungssumme von etwa 14 Mill € nach Abzug der Forderungen von Deutscher Bank und Arbeitsamt (je knapp 3 Mill €) eine durchschnittliche Forderung je Gläubiger von nur knapp 3000 €. Erstaunlich wenig! Auch die anwesenden Bauherren hatten sämtlich höhere Forderungen. Ich kann mich nicht erinnern, dass einer der bei der Versammlung anwesenden Gläubiger eine Forderung von unter 10000 € gehabt hätte.

Dann wurde vom Insolvenzverwalter festgestellt, dass die von der Neugründung Kampa GmbH übernommenen Mieten für Musterhäuser und Bemusterungszentren laut eines ihm vorliegenden Gutachtens branchenunüblich hoch sind. Er gab aber nicht an, an wen die Mieten zu zahlen sind, er erwähnte nur, dass die Kampa GmbH auch Zahlungen an die Musterhausparkbetreibergesellschaften übernimmt. An anderer Stelle (bei der Besprechung der zu erwartenden Insolvenzmasse der Kampa-Haus GmbH) stellte der Insolvenzverwalter aber fest, dass Musterhäuser und Bemusterungszentren fast sämtlich nicht der Kampa-Haus GmbH, sondern der Kampa AG gehören. Das bedeutet dann wohl, dass die Kampa Haus GmbH der Kampa AG hierfür Monat für Monat branchenunüblich hohe Mieten überwiesen hat. Nun, das hat zumindest ein Geschmäckle.

Viele Grüße,
Baublox