Samstag, 22. Mai 2010

Kelleraußenwände gegossen

Inzwischen sind die Kelleraußenwände gegossen. Die können nun in aller Ruhe abbinden. Nächste Woche werden die Kellerbauer auf einer anderen Baustellen arbeiten.

Der Beton wird vom Betonmischer-LKW in den Kübel abgelassen.


Der Kübel wird mit dem Kran über eine Wandschalung gehoben. Dort wird der Beton in die Peri-Schalung abgelassen.


Dann wird mit einem elektrischen Rüttler gut durchgerüttelt. Wenig Luftblasen bedeutet bessere Wasserdichtheit und Stabilität.



Fertig

Viele Grüße,

Baublox

Dienstag, 18. Mai 2010

Bodenplatte

Die Bodenplatte ist gegossen. Bei leichtem Schauerwetter, wie es für das langsame Abbinden des Betons günstig ist. Man erkennt die bei einem WU-Beton-Keller notwendige umlaufende Falzkante für die wasserdichte Verbindung zu den Außenwänden. Die Bewehrung für die Außenwände ist direkt neben der Falzkante eingegossen.

Viele Grüße,
Baublox

Montag, 17. Mai 2010

Morgen wird die Bodenplatte gegossen

DDie Bodenplatte ist vorbereitet. Unter der blauen PVC-Folie sieht man die violette Styrodur-Bodenplattenisolierung.
Viele Grüße,
Baublox

Samstag, 15. Mai 2010

Ausschreibungen, Angebote, Aufträge

Da ich ja keinen Kontrakt mit einem Generalunternehmer (wie z. B. ein Fertighausunternehmen) abgeschlossen habe, müssen alle Gewerke einzeln vergeben werden.

Die letzten sechs Wochen waren ich, noch mehr aber mein Architekt, vor allem mit Ausschreibungen, den darauf eingegangenen Angeboten und den Aufträgen beschäftigt. Wie bereits berichtet, hat der Tief- und Kellerbauer seine Arbeit bereits aufgenommen. Auch der mit Abstand größte Einzelauftrag, der Auftrag an den Zimmermann, ist bereits draußen. Dieser Auftrag umfasst neben der eigentlichen Zimmerarbeit, bei uns ist das der Aufbau der Wände und des Dachstuhls ab Oberkante Kellerdecke, auch die Dachdecker- und die Verputzarbeiten.

Was in der allernächsten Zeit rauß muss: Der Auftrag an den Spengler/Bauflaschner, an den Elektriker, an den Installateur für Sanitär, Heizung und Wasser und an den Lüftungsbauer.

Was außerdem in den letzten 3 Wochen passiert ist:
  • Küche bestellt – das sagt sich so schnell, war aber viel Aufwand
  • Feuerversicherung und Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen
  • Grundschuld für KfW-Kredit bestellt
  • Anschlussaufträge für Elektrizität und Wasser/Abwasser an die Stadtwerke sowie für Telefon über die Stadtwerke an die Deutsche Telekom.


Viele Grüße,
Baublox

Donnerstag, 13. Mai 2010

Fazit Kenntnisgabeverfahren

Keine Anzeige von Baubeginn und Bauende

Mein Architekt ging bislang davon aus, dass die Baugenehmigung bzw. das Kenntnisgabeverfahren verlangt, dass dem Bauamt eine Baubeginns- und später eine Baufertigstellungsanzeige vorgelegt wird. Davon ist in den Unterlagen, die mir das Bauamt zugestellt hat, jedoch nichts zu lesen. Dafür wird dort die Einreichung von Unterlagen verlangt, die die Einhaltung der ENEV 2009 nachweisen.

Da diese Unterlagen unverzüglich nach Fertigstellung verlangt werden, wird das Bauamt implizit auch weiterhin über das Bauende informiert. Über den Baubeginn allerdings wird die Stadt nicht mehr informiert. Dies bestätigte auf Nachfrage ein Mitarbeiter des Bauamts. Das scheint eine Neuerung beim Kenntnisgabeverfahren zu sein.


Kostenerhöhung

Eine andere Neuerung sind die saftigen Gebührenerhöhungen. Die Entwässerungsgenehmigungsgebühr hat sich seit 2007 von 50 € auf 100 € verdoppelt, die Gebühr für das Kenntnisgabeverfahren hat sich seit 2007 von 100 € auf jetzt 558 € gleich ver-5,6-facht.

Gegenüber dem Baugenehmigungsverfahren haben Architekten, Statiker und Vermesser einen Mehraufwand, da sie mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen und die Einhaltung des Bebauungsplanes garantieren müssen.

Falls es, wie bei seiner Einführung verkündet, das Ziel des Kenntnisgabeverfahrens war, den Bauherren von Kosten zu entlasten, die bei dem alten Baugenehmigungsverfahren angefallen wären, so ist das Vorhaben jedenfalls gescheitert – mehr wurde früher auch nicht für eine Baugenehmigung gezahlt. Vielleicht ist eine Baugenehmigung mittlerweile aber noch teurer geworden.

Viele Grüße,
Baublox

Zurückfahren der Förderung des energieeffizienten Hausbaus

Unerfreuliche Nachrichten gab es letzte Woche bezüglich der staatlichen Förderung des energieeffizienten Wohnungsbaus. Diese wird momentan stark zurückgefahren.

Zinsen der KfW-Förderkredite

Von Änderngen der Förderbedingungen der KfW-Bank werde ich über einen Newsletter informiert – den kann man hier bestellen. Für private Bauherren sind die beiden Newsletter "Zinsänderungen der KfW Förderbank" und "Bauen, Wohnen, Energiesparen" interessant.

Folgende Zinsänderungen wurden in der letzten Zeit über Newsletter engekündigt:

Am 05.03 eine Zinssenkung in den Programmen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
  • Wohnraum Modernisieren - Standard (141)
  • Sowie in Programmen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben (207,
    211, 148, 212)

Am 30.04 wurde eine Zinserhöhung angekündigt für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen:

  • Energieeffizient Sanieren (151)
  • Energieeffizient Bauen (153)

Am 11.05. eine Zinssenkung in den Programmen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
  • Wohnraum Modernisieren - Standard/Altersgerecht Umbauen (141, 155)
  • Sowie in Programmen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben (207, 211, 147, 148, 212)

Wie man sieht, werden die Zinsen in den Kredit-Programmen zur Förderung von energieeffizienten Wohnbauten erhöht und die Zinsen aller übrigen Programme gesenkt. Im betreffenden Zeitraum hat meine Hausbank die Zinsen für grundschuldbesicherte Kredite ebenfalls gesenkt.

Wie auf dem Zinstableau aller KfW-Kreditprogramme zu erkennen ist, entsteht so die seltsame Situation, dass der bedingungslose Kredit zur Förderung des Wohnungsneubaus im Wohnungseigentumsprogramm124 mittlerweile billiger ist, als das KfW-Programm 154 KfW85 zur Förderung energieeffizienter Neubauten, das an Bedingungen zur Energieeffizienz geknüpft ist und dadurch sinnlos wird. Beide allerdings haben höhere Zinsen als Kredite mit vergleichbaren Laufzeiten meiner Hausbank. Auch das Programm zur bedingungslosen Wohnungsneubauförderung ist also eigentlich sinnos. Lediglich das Programm 153 KfW 70 mit noch strengeren Energieeffizienzkonditionen ist noch etwas billiger als ein Kredit meiner Hausbank, der Abstand hat sich aber sehr verringert. Die Förderbedingungen für energieeffizientes Bauen haben sich also sehr verschlechtert.

Bafa-Zuschüsse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt seine Förderung der Heizung mit erneuerbaren Energien ("Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien") gleich vollständig ein – wie man hier nachlesen kann.

"Aus diesen Gründen sind die verfügbaren Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft. Deswegen musste am 3. Mai 2010 ein Programmstopp für das Marktanreizprogramm verhängt werden."

Ich hatte hier fest mit einer Förderung von 2250 € für mein Wärmepumpensystem mit besonders hoher Energieeffizienz gerechnet.

KfW 55

Bereits für Anfang 2010 war das Auslaufen des Programms KfW 85 und ein neues Programm mit erhöhen Energieeffizienzbedingungen KfW 55 angekündigt. In einem Newsletter von letzter Woche wird die Einführung von der KfW auf den 01.07.2010 terminiert. Ab diesem Datum gilt folgendes:

"1. Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 85 wird nicht mehr gefördert."
Die Einstellung des Programms KfW-Effizienzhaus 85 stellt für den Bauherren nun keine Einschränkung mehr da, da Kredite ohne Energieeffizienzanforderungen billiger zu erhalten sind.
"2. Die Förderung für KfW-Effizienzhaus 70 und Passivhaus wird fortgesetzt und um die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 erweitert.
Die besten energetischen Standards belohnen wir erstmalig mit einem Tilgungszuschuss:
5 % für ein KfW-Effizienzhaus 50 oder Passivhaus,"
Ich gehe davon aus, dass die 50 hier ein Tippfehler ist und das langangekündigte Programm KfW-Effizienzhaus 55 gemeint ist.
"10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40.
Der Kreditzinssatz ist für alle KfW-Effizienzhäuser einheitlich."
Das bedeutet, dass es ab 01.07.2010 drei KfW-Kreditförderungsprogramme mit einheitlichem Zinssatz geben wird:
KfW 70, KfW 55 und KfW 40. Die maximale Kreditsumme ist 50000 €. Für KfW 55 wird es also einen Tilgungszuschuss von maximal 2500 €, für KfW 40 von 5000 € geben.

Das Programm KfW-Energieeffizienzhaus 40 ist für mich völlig neu und wurde erst mit diesem Newsletter angekündigt. Die Energieeffizienzanforderungen betragen 40% des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses nach EnEV 2009, zumindest wenn die Zahl 40 die gleiche Bedeutung hat wie bei den Programmen KfW 85, KfW 70 und KfW 55. Die Anforderungen sind also strenger als die an ein Passivhaus.

Liebe Grüße,
Baublox

Montag, 10. Mai 2010

Angebaggert


Nachdem am Freitag die Baugrube abgesteckt wurde, wurde heute morgen der Baustrom installiert und die erste Hälfte der Baugrube ausgehoben. Es tut sich also endlich etwas auf unserer Baustelle.

Liebe Grüße,
Baublox



Mittwoch, 21. April 2010

Bodengutachten

Für die Berechnung des notwendigen Armierungseisens für die Kellerbodenplatte benötigt der Statiker Angaben zur Tragfähigkeit des Bodens. Für nachbarschaftliche Grundstücke, die bereits bebaut sind, gab es zwar bereits Erfahrungen mit der Bodenbeschaffenheit, der Statiker kann diese aber nicht zur Grundlage seiner Berechnung machen. Er würde, wenn kein eigenes Bodengutachten vorliegt, einen Sicherheitswert nehmen - möglicherweise ist er durch Gesetze oder Verordnungen auch dazu gezwungen. Da die erwartete Stahleinsparung die Kosten übersteigt, haben wir ein eigenes Gutachten anfertigen lassen.

Das Bodengutachten ist letzten Freitag eingetroffen und bot keine Überraschungen. Der Boden hat die erwartete gute Tragfähigkeit.



Eine der beiden Boden-Schichtprofilsäulen

Der Boden besteht aus Kies in schluffigem Sand mit Bodenklasse 3 bis 5 - je nach Kiesanteil, der erst am Aushub und nicht bereits bei der Bohrsondierung für das Bodengutachten festgestellt werden kann. Dies liegt vermutlich daran, dass bei der durchgeführten "Kleinrammbohrung" Kies zur Seite verdrückt werden kann und dann nicht in den entnommenen und später untersuchten Bohrkern aufgenommen wird. Größe und Anteil des Kieses hat natürlich Auswirkungen auf das zum Aushub benötigte Gerät. Aber ob mich der Bodengutachter gleich mit dem Satz

"Wir weisen darauf hin, dass ... geeignete Maschinen zum Lösen und
Laden von grobstückigem Felsmaterial vorzuhalten sind ."


beunruhigen muss?


Viele Grüße,
Baublox

Freitag, 2. April 2010

*meld*

Hier mal ein kurzer Zwischenstandsbericht:

Vor anderthalb Wochen kamen die letzten fehlenden Schreiben zur Baugenehmigung - die Entwässerungsgenehmigung und die Befreiungsgenehmigung - und es wurden zwei 6m-Bohrungen für ein Bodengutachten gesetzt. Kurz darauf hab ich das Grundstück von dem über Winter angesammelten Müll befreit. Und es wird aktuell gerade ein Tief- und Kellerbauer gesucht, die Ausschreibungen /Lastenhefte sind vor gut 14 Tagen rausgegangen.


Einer der beiden 6m-Bohrkerne für das Bodengutachten

Ach ja, und Anfang dieser Woche hat sich meine Bank mit der KfW-Kreditzusage gemeldet.

Viele Grüße,
Baublox

Dienstag, 9. März 2010

KfW 55

KfW-Kredit-Antrag

Nach dem Bauantrag möchte ich gerne auch die Finanzen in trockenen Tüchern wissen. Über meine Bank habe ich jetzt einen Kreditantrag bei der KfW gestellt. Zunächst für ein Energieeffizienzhaus KfW 70 nach EnEV 2009. Die Effektivverzinsung beträgt hier zur Zeit je nach Laufzeit 2,47 bis 3,09 %. Hoffentlich kann der Antrag später noch auf KfW 55 – mit besseren Zinskonditionen – umgestellt werden.


KfW 55 (EnEV 2009)

Seit Oktober 2009 gibt es bei der KfW für Kredite für Neubauten die beiden Energieeffizienzhausklassen KfW 85 und KfW 70, die einen Primärenergiebedarf von 85% bzw. 70 % des EnEV-2009-Referenzhauses haben. Die Transmissionswärmeverluste dürfen 100% (KfW 85) bzw. 85% (KfW 70) des Referenzhauses betragen. Für Anfang 2010 war von der KfW eine neue Energieeffizienzhausklasse KfW 55 mit 55% Primärenergiebedarf und 70% Transmissionswärmeverluste angekündigt. Unser Haus ist so konzipiert, dass es diese Bedingungen erfüllen wird.

Das KfW 55-Haus gibt es aber noch nicht, trotz der Ankündigung! Eine Mailanfrage bei der KfW erbrachte als voraussichtlichen Einführungstermin die vage Aussage „im Sommer“. Mit dem Kreditantrag wollen wir aber nicht mehr länger warten, denn dieser muss vor Baubeginn erfolgen und es soll ja schließlich irgendwann mal losgehen. Unser Architekt hat sich daher mal ans Telefon geklemmt und bei der KfW in Erfahrung gebracht, dass der Kreditantrag unter Bedingungen auch nachträglich noch von KfW 70 auf KfW 55 umgestellt werden kann, wenn der Baubeginn bei Einführung des Energieeffizienzhauses 55 noch nicht lange zurückliegt und der bewilligte KfW 70 Kredit noch nicht abgerufen worden ist. Drückt uns die Daumen, dass die KfW den 55er-Standard rechtzeitig einführt.


KfW-Energieeffizienzhaus-Standards

Die verschiedenen KfW Kreditstandards der letzten Jahre können leicht zur Verwirrung beitragen. Deshalb muss man sich da erst einmal eine Übersicht verschaffen:

Mit der EnEV 2002 (Energieeinsparverordnung), die im Wesentlichen in der EnEV 2004 unverändert fortgeführt wurde, wurden die KfW-Energiesparhäuser KfW 60 und KfW 40 eingeführt. KfW-60-Häuser durften einen Primärenergiebedarf von 60 KWh je m^2 Wohnfläche haben, KfW 40 Häuser einen von 40 KWh.

Mit der EnEV 2007 wurde der Primärenergiebedarf dann auf eine Referenz bezogen. In Etwa entsprach dem Energiesparhaus KfW 60 (EnEV 2004) dann das Energieeffizienzhaus KfW 70 (EnEV 2007), das 70 % des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses haben durfte. Aus KfW 40 (EnEV 2004) wurde so KfW 55 (EnEV 2007).

Da mit der Einführung der EnEV 2009 im letzten Oktober der Primärenergiebedarf des Referenzhauses deutlich gesenkt wurde, wurde aus KfW 55 (EnEV 2007) KfW 70 (EnEV 2009) und aus KfW 70 (EnEV 2007) wurde KfW 85 (EnEV 2009). Die Einführung des KfW Energieeffizienzhauses 55 (mit 55% Primärenergiebedarf des Referenzhauses der EnEV 2009) wird der erste wirklich neue KfW-Neubaustandard seit der EnEV 2002 sein. Zuvor gab es im Prinzip nur Umbenennungen der ursprünglichen Standards KfW 40 und KfW 60.

Viele Grüße,
Baublox

Mittwoch, 3. März 2010

Unsere Baustelle bekommt einen grünen Punkt

Von der Stadt von der Abteilung für Baurecht und Denkmalschutz ist ein Einschreiben gekommen mit einer Klarsichthülle, in der ein Blatt mit großem grünen Punkt gesteckt war. Im Begleitschreiben ist zu lesen:

"Zum Baubeginn muss an der Baustelle das mit diesem Schreiben übersandte Bauschild angebracht werden."
Baustellen, die im Kenntnisgabeverfahren genehmigt wurden, bekommen wohl einen grünen Punkt, Baustellen, die ein herkömmliches Baugenehmigungsverfahren durchlaufen haben, einen roten Punkt.

Darüberhinaus wird uns bestätigt, dass zum 17.02.2010 alle Unterlagen vorgelegen haben und dass
"mit der Bauausführung ... einen Monat nach diesem Termin begonnen werden darf".
Ich war zunächst ganz aus dem Häuschen: Keine zwei Wochen nach dem Einreichen der Unterlagen war die Baugenehmigung da. Bis ich folgendes las:

"Wurde ein Antrag ... (auf Erteilung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung) gestellt, darf mit davon betroffenen Bauarbeiten erst begonnen werden, wenn diesem Antrag entsprochen wurde."

Ich habe einen solchen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan gestellt. Dieser betrifft insbesondere die Befreiung vom Baufenster, der Grundstücksbereich, der bebaut werden darf. Das Baufenster wurde festgelegt, als die Grundstücke dieses Baugebiets noch einen ganz anderen Zuschnitt und eine andere Ausrichtung hatten als zu dem Zeitpunkt, als die Stadt uns das Grundstück verkaufte. So läßt das Baufenster gar keine übliche Bebauung unseres Grundstücks zu.

Ein Anruf beim betroffenen Sachbearbeiter brachte Klarheit: Wir dürfen mit dem Bau soweit fortfahren, bis wir zu von einem Befreiungsantrag betroffenen Bauabschnitt kommen. Der erste entsprechende Punkt wäre dann das Ausheben der Baugrube.

Liebe Grüße,
Baublox

Sonntag, 28. Februar 2010

Winter ade?


Sontheim im Steinheimer Krater am Nachmittag des 27.02.2010 - noch mit geschlossener Schneedecke

Endlich – der warme Starkwind heute und der warme Regen letzte Nacht / heute morgen hat den Schnee zum Schmelzen gebracht. Vom 13. Dezember bis gestern hatten wir hier durchgehend eine geschlossene Schneedecke. Die Tauphasen – 3 Tage an Weihnachten und vom 3. bis 5. Februar - haben dem Schnee nicht wirklich etwas anhaben können. Und jetzt war immerhin eine 10 tägige Tauphase seit dem 17. Februar notwendig.

Den Kälterekord gab es in der Nacht vom 19. auf den 20. Dezember:
-30°C. Die Höchsttemperaturen am 19. und 20. Dezember betrugen auch gerade mal –17°C. Das zeigt, dass die Heizung Reserven braucht. Die Wärmebedarfsrechnungen gehen nur von einer Außentemperatur von –16°C aus.

Viele Grüße,
Baublox